Zertifizierter Experte Kontoführungsrecht (FCH)
- 06.11.2023, 10.00-13.00 Uhr: Recht des Bankkontos: AGB-Recht und (un)zulässige Entgelte, Negativzinsen
- 07.11.2023, 10.00-13.00 Uhr: Vollmachten im Bankgeschäft – Praxisprobleme & Best Practice (Kontovollmacht, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Vollmachtsmissbrauch etc.)
- 09.11.2023, 10.00-13.00 Uhr: Betreuungsrecht in der Bankpraxis
- 10.11.2023, 10.00-13.00 Uhr: Nachlassbearbeitung in Banken und Sparkassen
Unser neues Zertifikatsprogramm „Zertifizierter Experte Kontoführungsrecht (FCH)“ vermittelt Ihnen kompakt und fundiert aktuelles und essentielles Wissen rund um das Thema Kontoführungsrecht u.a. zu AGB-Recht, Vollmacht, Betreuung, Nachlass, Entgelten und Negativzinsen
Mit unserem neuen Zertifikatsprogramm bieten wir Ihnen in nur vier halben Tagen in Form einer Online-Qualifizierung das erforderliche Fachwissen im Bereich Kontoführungsrecht aufzubauen oder auch aufzufrischen und somit auch den notwendigen Sachkundenachweis zu dokumentieren. Die interaktive, digitale Lernumgebung ermöglicht den gewohnten direkten Referenten-Teilnehmer-Austausch.
Am Ende der Seminarreihe erhalten die Zertifikats-Teilnehmer Kontrollfragen und bei erfolgreicher Beantwortung ein FCH-Zertifikat als dokumentierten Qualifizierungsnachweis. Bei Einzelbuchungen von Modulen erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.