Verschärftes HinSchG trifft Banken: NEUE Anforderungen an Fachkunde!

Meldekanäle & Prozesse implementieren • Schutz, Anonymität & Vertraulichkeit - sozialer Umgang mit Hinweisgebern • Dokumentation, Nachverfolgung • Interessenkonflikte
Seminarnummer: SE2306060 / 230660

  • Einführung in die EU-Whistleblower-Richtlinie und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz

  • Rechte und Pflichten von Banken
    • Einrichtung: Welche Hinweisgeberschutzsysteme sind möglich? (Aufwand/Nutzen-Tabelle)
    • Fristen: Welche Fristen sind bei der Bearbeitung und Rückmeldung einzuhalten?
    • Bearbeitung/Prüfung von Hinweisen: Wie müssen Hinweise bearbeitet werden? Was muss geprüft werden?
    • Fachkundevoraussetzungen: Erfahrungen in der Gesprächsführung mit solchen hinweisgebenden Personen sowie Erfahrungen mit der Bewertung der Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit des Hinweises bzw. der hinweisgebenden Person.  „Eisberg-Syndrom“
  • Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber, z.B. Anonymität und Datenschutz

09:30 - 11:00 Uhr

  • Mögliche Konsequenzen für Unternehmen bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutzgesetz. Was wird geahndet? 

09:30 - 11:00 Uhr

  • Schulung von Mitarbeitern

09:30 - 11:00 Uhr

  • Best Practices und Beispiele für erfolgreiche Hinweisgebersysteme in anderen Branchen

09:30 - 11:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

16.06.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Dr. Marcus Sonnenberg
Syndikus Rechtsabteilung


Sabine Steffen
Compliance-Beauftragte
Sparkasse zu Lübeck AG


Dr. Marcus Sonnenberg
Syndikus Rechtsabteilung


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