Überwachung neuer Schlüsselkontrollen im ESG-Risikomanagement-Prozess

Erweiterung des Internen Kontrollsystem (IKS) um Vorgaben zur Beurteilung der strategischen Ausrichtung, organisatorischen, methodischen und ESG-Risikomanagement-Prozesse

Erste 44er Prüfungen belegen, dass gut dokumentierte Schlüsselkontrollen im ESG- Risikomanagement-Prozess ein funktionierendes IKS sicherstellen. Die für nachhaltige Finanzwirtschaft verantwortlichen Stellen innerhalb der Bank benötigen inzwischen zwingend Schlüsselkontrollen für ihre Tätigkeiten. Es fehlt jedoch häufig an einem fortlaufend überwachten System mit Überführung von Kontrollhandlungen in die Risikoberichterstattung. Daneben existiert eine Vielzahl an neuen ESG-bezogenen Anforderungen aus MaRisk 8.0, BaFin-Merkblatt, EBA-Leitlinien, EZB-Klima- und LSI-Stresstest, die mitunter schon 2024 in der Bankpraxis umzusetzen sind. Durch Verringerung des Kontroll- und Prüfungsaufwands profitieren die Risikocontrolling-, Compliance-Funktion, ggf. der „Nachhaltigkeitsbeauftragte“ und die Interne Revision („Three-Lines-of-Defence“-Ansatz).

Seminarnummer: SE2403012 / 240312
Interessant für die Bereiche: Revision, Controlling

  • Einführung/ Überarbeitung wirksamer Schlüsselkontrollen in Verantwortung der Risikocontrolling-Funktion zur Überwachung der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf das ESG-Risikomanagement unter Beachtung neuer regulatorischer Anforderungen (u.a. BaFin-Merkblatt, MaRisk, Taxonomie-VO)
  • Schlüsselkontrollen zur Würdigung nachhaltiger Unternehmensführung und Geschäftsorganisation: gibt es ein „Nachhaltigkeitsbeauftragten“? • werden Nachhaltigkeitsstandards in Geschäftsstrategie, Orga-RiLi und schriftlich fixierter Ordnung abgebildet? • existieren bereits wirksame ESG-Notfallkonzepte/-Prozesse?
  • Relevante Schlüsselkontrollen zur Analyse der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken (NHR) auf das Geschäftsmodell – In welchem Umfang treten physischer/transitorischer Risiken in Geschäftsfeldern auf?
  • Einführung wirksamer Schlüsselkontrollen zur Beurteilung der Einhaltung der Risk Governance: inwieweit werden NHR bei kritischen Auslagerungen und Ausgliederungssachverhalten berücksichtigt?
  • Kontrolle des Risikoinventur-Prozesses: Wie werden NHR auf wesentliche Risikoarten überführt? • erfolgt Abgleich der Inventurergebnisse mit ESG-KRIs? • geeignete Risikoindikatoren in der Risikotragfähigkeit
  • Schlüsselkontrollen zur Plausibilitätsprüfung von ESG-Stresstests/-Szenarioanalysen trotz fehlender historischer Daten – Inwieweit werden physische und transitorische Risiken angemessen erfasst?
  • Regelmäßige Kontrollen im ESG-Reporting: Inwieweit werden besondere Charakteristika (z.B. Wechselwirkungen zu anderen Risiken) erfasst? • existieren qualitative Aussagen auf Basis von Szenarioanalysen?
  • Ausgewählte Schlüsselkontrollen im ESG-Kreditrisikomanagement-Prozess: Bewertung der Vulnerabilität von Kreditnehmern gegenüber ESG-Risiken • Auswirkung von ESG-Risikofaktoren auf Kreditbepreisung • Inwieweit liegen für ESG-Ratings(-Verfahren) bereits einheitliche Standards vor?
  • Kontrollen dokumentierter wichtiger Handlungen als Voraussetzung für Nutzung von Öffnungsklauseln
  • Erwartungen der Aufsicht an wirksame Schlüsselkontrollen auf Grundlage erster Good-Practice-Prüfungen

(15 min. Pause am Vor- und Nachmittag sowie 45-60 min. Mittagspause)

10:00 - 17:00 Uhr

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04.03.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Frank Sator
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Dominik Leichinger
Prüfungsleiter Referat Bankgeschäftliche Prüfungen 2
Deutsche Bundesbank


Marko Mohrenz
Bereichsdirektor Interne Revision
Volksbank im Münsterland eG


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