Teilungsversteigerung: Strategien für Grundschuldgläubiger

Verbesserte Erfolgsaussichten durch richtige Strategieplanung • Taktiken für Grundschuldgläubiger & Bietinteressenten • Ansprüche geltend machen • Besondere Fallstricke

Das gerichtliche Verfahren der Teilungsversteigerung dient der „Aufhebung einer Gemeinschaft“. Durch die wachsende Zahl von Ehescheidungen und Streitigkeiten unter den Erben nehmen Teilungsversteigerungen leider immer mehr zu.

Als Grundschuldgläubigerinnen sind Banken und Sparkassen von diesem Verfahren in einem nicht zu unterschätzenden rechtlichen und wirtschaftlichen Umfang betroffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Grundschuld des Kreditinstituts nicht voll valutiert und damit Rückgewähransprüche zu beachten sind. Weitere Probleme können auftreten, wenn die Grundschuld nicht auf allen Miteigentumsanteilen lastet. Alle Besonderheiten und Informationen über das rechtlich richtige Vorgehen erfahren Sie in diesem PraxisDigital.

Seminarnummer: SE2306026 / 230626
Interessant für die Bereiche: Sanierung/Insolvenz

  • Gesetzliche Grundlagen und Verfahrensgrundsätze des gerichtlichen Teilungsversteigerungsverfahrens
  • Verbesserte Erfolgsaussichten durch richtige Strategieplanung
  • Teilungsversteigerung versus Gläubiger-Versteigerung 
  • Taktiken für Grundschuldgläubiger und Bietinteressenten 
  • Knackpunkte und Stolpersteine zur Vorbereitung des Versteigerungstermins, des Verteilungstermins und der Erlösverteilung
  • Ansprüche geltend machen: Antragsrechte, Erlösverteilung, Kündigungsrechte
  • Versteigerungsbedingungen – insbesondere die bestehenbleibenden Rechte
  • Behandlung von Rückgewähransprüchen bei teilvalutierenden Grundschulden
  • Besondere Fallstricke

10:00 - 13:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

15.06.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Joachim Jünke
Dozent, langjähriger Leiter Sanierung Kreditabwicklung und Pfändungssachbearbeitung

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