Taktiken bei Insolvenz von Freiberuflern, Einzeluntern., Verbrauchern

Methodisches Vorgehen • Best Practice für eine Effizienzsteigerung im Rahmen des Insolvenzverfahren • Präventive Restrukturierung • Versagung der Restschuldbefreiung

Die Bearbeitung von Freiberufler, Einzelunternehmern und Verbrauchern mit (drohender) Ausfallgefahr stellen dir Banken regelmäßig vor eine Herausforderung, da anders als bei Großengagements sich die Kreditvolumina häufig eher im mittleren Segment befinden. Hierdurch werden gerade diese Engagements nicht in der Sanierung, sondern regelmäßig direkt vom Markt an die Abwicklung abgegeben. Dies erfordert fachspezifisches Know-How gezielt im Umgang mit natürlichen Personen, einschließlich aller Besonderheiten.

Seminarnummer: SE2306028 / 230628
Interessant für die Bereiche: Sanierung/Insolvenz

  • Grundüberlegungen der Insolvenz der natürlichen Person in Abgrenzung zu den sonstigen Insolvenzverfahren
    • Besonderheiten der Insolvenz der natürlichen Person im Überblick
    • Standesrechtliche Folgen bei der Insolvenz von Freiberuflern 
    • Abgrenzung zum Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Präventive Restrukturierung für natürliche Personen?
    • Das StaRUG im Schnellüberblick
    • Besonderheiten des StaRUG für natürliche Personen
  • Effizienz in der Insolvenz natürlicher Personen: Die Vergleichsrechnung in der Insolvenz der natürlichen Person
  • Umgang mit deliktischen Forderungen und unerlaubten Handlungen
  • Restschuldbefreiung: Gläubigerbanken im Rückzahlungskonflikt?
  • Knackpunkte und Stolpersteine zur Versagung der Restschuldbefreiung

10:00 - 11:30 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

19.06.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Dr. iur. Dipl.-Jur. (Univ.) Benjamin Webel
Richter am Amtsgericht (Zivil- und Insolvenzrichter)
Amtsgericht Ulm

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