Sie als Compliance- oder Vertriebsbeauftragte/r, müssen die für Ihre Tätigkeit erforderliche Sachkunde haben. So steht es in der WpHGMaAnV. Abgedeckt und nachgewiesen werden müssen dabei rechtliche und fachliche Kenntnisse, welche Sie in die Praxis umzusetzen haben.
In diesem Seminar erhalten Sie eben diese notwendigen Informationen, aufgeteilt in zwei Module, um einen Haken hinter § 3 zu setzen.
09:30 - 12:30 Uhr
Das Fundament:
- Europäische Grundlagen und wesentliche Inhalte - WpHG, MiFID II, MAR etc. in der Praxis
- Kurzabriss: Vergütungsgrundsätze – Was bei Zuwendungsverzeichnis, Provisionsberatung etc. zu beachten ist
Mindestanforderungen an den WpHG-Compliance Beauftragten:
- Fachliche Eignung: Compliance-Beauftragter und Vertriebsleiter
- § 3 - WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV)
- Entwarnung: BaFin-Meldungen - was wird wann an die BaFin gemeldet? Wie reagiert die Aufsicht auf Beschwerden?
- Aktuelle BGH-Urteile zur Haftung & Verantwortung Beauftragter
- Neue ESG-Anforderungen
09:30 - 12:30 Uhr
Product-Governance:
- Verschiedene Kategorien nachhaltiger Produkte (PAI, ESG & N)
- Konzepteur & Vertriebsunternehmen – Gemeinsamkeiten & Unterschiede, wer steht in welcher Verantwortung?
Schnittstelle WpHG-Compliance, Vertriebsbeauftragter, Single Officer
Best Practice – Monitoring und organisatorische Anforderungen: :
- Vorgehensweise und Optimierung von Risikoanalyse, Kontrollplan und internen Sicherungsmaßnahmen
- Berichtspflichten und Dokumentation
Praxisprobleme- und Lösungshinweise
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.