Eine zielgerichtete Analyse der BWA ist für eine unterjährige Bonitätsanalyse eines Firmenkunden unerlässlich. Die Praxis zeigt aber, dass Kreditentscheider, Votierer oder Kreditrevisoren zunehmend weniger Zeit für die Analyse verbleibt. Umso wichtiger ist es, schnell, fundiert, aber dennoch prägnant zu einer Kreditentscheidung zu kommen. Ein sehr erfahrene Referent zeigt auf, welche Praxis-Tools für ein schnelles eigenes Bonitätsurteil hilfreich sind und ohne großen Zeitaufwand im Rahmen der Analyse einer BWA, Summen-/Saldenliste sowie ergänzender Unterlagen eingesetzt werden können. Anhand von (branchenspezifischen) Praxisfällen wird aufgezeigt, wie eine standardisierte BWA-Analyse aussehen kann und wie konkrete Prüfroutinen zum frühzeitigen Erkennen von unterjährigen Ergebnisgestaltungen und Fehlern abgeleitet werden können.
10:00 - 13:00 Uhr
Standardisierte BWA-Analyse: Formale und materielle Plausibilisierung • konkrete und schnelle Prüfroutinen in Krisenzeiten !
- Hohe BWA-Relevanz aufgrund deutlich risikoorientierter § 18 KWG-Erfüllung und MaRisk-Anforderungen
- Praktische Hinweise zur effizienten Einbindung von BWA-Analysen zum frühzeitigen Erkennen und Reagieren bei unterjähriger Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Firmenkunden – u. a. aus Offene-Posten-/Fälligkeits-Listen, ABC-Analysen – ergänzende Tools wie Erstellungsbericht und BWA-Wertenachweis
- Quick-Check-Analye BWA: Welche Positionen sind tatsächlich bonitätsentscheidend? – zentrale Stellschrauben – branchenspezifische Besonderheiten
- „Risiko-Schnell-Prüfungen“ für Kreditbetreuer, Kreditrevisoren und Sanierer – konkrete Fallbeispiele
Praxistipps für eine risikoorientierte Hinterfragung von BWA-Ergebnissen
- BWA-Quick-Check-Gliederungsbogen: Risikoantizipierende Korrekturen
- Anforderungen an BWA-Auswertungen: Gliederung, Analyse, BWA-Kritik als Bestandteil der Kreditakte
Quick-Check-Analyse der Summen-/Saldenliste
- Aufspüren von Liquiditätsrisiken (z. B. wegen zu gering erfasster Steuer(voraus)zahlungen)
- Unterjährige „Ergebnispflege“ durch unvollständige gebuchte Verkäufe von Anlagevermögen
- Auffälligkeiten bei Veränderungen in besonderen Aufwands-/Ertrags- und Bilanzpositionen? Eröffnungswerte vorhanden?
- Aufspüren von Vorab-Ausschüttungen, versteckte (Gesellschafter)Darlehen
Zahlreiche mittelständische BWA-Praxisfälle
- Rechtsformspezifische „Hingucker“ bei GmbH, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Freiberuflern - wurde kalkulatorischer Unternehmerlohn bei Einzel- und Personengesellschaften verbucht?
- Branchenbezogene Besonderheiten: Welche Spezifika sind bei Branchen-BWAs zu beachten (u. a. Aufbau, Kontenrahmen, Verbuchungen)?
- Werden Abschreibungen unterjährig verbucht? - Umgang mit teilfertigen/unfertigen Arbeiten und Erzeugnissen? wie werden in diesem Zusammenhang Anzahlungen berücksichtigt?
- Wie wird der Wareneinsatz in der BWA gebucht/angesetzt? - erfolgt eine unterjährige Inventur? Welche Annahmen werden getroffen?
- Inwiefern werden Rechnungsabgrenzungsposten unterjährig verbucht?
- Interpretation der BWA-Korrekturvorschläge und BWA-Kennzahlen
Im Teilnahmeentgelt ist die Seminardokumentation als PDF enthalten. Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Preisnachlass von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Den Zugangslink nebst Code erhalten Sie am Vortag des Seminars. Dieser ermöglicht Ihnen die Teilnahme am Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung finden Sie unter MeinFCH. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine „Teilnahme“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern ansonsten nicht gestattet ist und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.