Das BMF-Schreiben vom 22. Feb. 2023 und aktuelle BFH-Urteile verschärfen die Anforderungen an Restnutzungsdauer-Gutachten. Für Banken sind diese Gutachten unverzichtbar, da diese nicht nur (höhere) steuerliche Abschreibungen dem Kunden ermöglichen, sondern auch sich positiv auf Budget- und Kreditwürdigkeitsprüfungen auswirken. Aufgrund der höheren Abschreibungsmöglichkeit durch ein „anerkanntes“ Gutachten wird die Liquidität des Kreditnehmers gesteigert und seine Bonität gestärkt. Diese Gutachten müssen detaillierte Analysen der Bausubstanz enthalten und von zertifizierten Sachverständigen erstellt werden, da Finanzämter zunehmend schematische Berechnungen von Online-Anbietern ablehnen. Damit ergeben sich für Banken neue Vertriebsansätze, da sie ihren Kunden durch fundierte Beratung zu steuerlichen Vorteilen einen Mehrwert bieten können.
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen & aktuelle Rechtsprechung
Was macht ein Gutachten steuerlich belastbar?
Kreditvergabe & Restnutzungsdauer – ein unterschätztes Risiko für Banken?
Der Umgang mit Unsicherheiten: Strategien für Banken
Ausblick: Kommt die nächste Gesetzesänderung?
10:00 - 11:30 Uhr
Prof. Dr. Roman Jordans
Rechtsanwalt (of Counsel), Fachanwalt Bank- und KapitalmarktrechtCBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Prof. Dr. Roman Jordans, RA, seit 2008 Fachanwalt für Bank-/Kapitalmarktrecht. Langjähriger (Chef-)Justiziar einer Sparkasse. Seit März 2019 bei CBH Rechtsanwälte mit Fokus auf Bankrecht/Prozessführung für und Beratung von Banken. Die Professur für Wirtschaftsrecht (IU) hat er seit Juli 2022 inne.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Christina Schöning +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Prof. Dr. Roman JordansRechtsanwalt (of Counsel), Fachanwalt Bank- und KapitalmarktrechtCBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
12.05.2025
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