Restnutzungsdauer-Gutachten: Chancen bei der Kreditvergabe für Banken!

BMF-Anforderungen • steuerliche Vorteile & Anerkennung • verschärfte Gutachten-Prüfung • drohende Kredit- und Haftungsrisiken • erforderliche Anpassung von Prüfprozessen

Das BMF-Schreiben vom 22. Feb. 2023 und aktuelle BFH-Urteile verschärfen die Anforderungen an Restnutzungsdauer-Gutachten. Für Banken sind diese Gutachten unverzichtbar, da diese nicht nur (höhere) steuerliche Abschreibungen dem Kunden ermöglichen, sondern auch sich positiv auf Budget- und Kreditwürdigkeitsprüfungen auswirken. Aufgrund der höheren Abschreibungsmöglichkeit durch ein „anerkanntes“ Gutachten wird die Liquidität des Kreditnehmers gesteigert und seine Bonität gestärkt. Diese Gutachten müssen detaillierte Analysen der Bausubstanz enthalten und von zertifizierten Sachverständigen erstellt werden, da Finanzämter zunehmend schematische Berechnungen von Online-Anbietern ablehnen. Damit ergeben sich für Banken neue Vertriebsansätze, da sie ihren Kunden durch fundierte Beratung zu steuerlichen Vorteilen einen Mehrwert bieten können.

Seminarnummer: SE2505072
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen & aktuelle Rechtsprechung

  • Das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 und die neue BFH-Rechtsprechung setzen strenge Maßstäbe.
  • Trotz geplanter Änderungen bleibt die steuerliche Anerkennung ein Drahtseilakt.
  • Finanzämter lehnen immer mehr Gutachten ab: Die Anforderungen steigen.

Was macht ein Gutachten steuerlich belastbar?

  • Eine schematische Berechnung nach ImmoWertV reicht nicht mehr aus.
  • Ohne detaillierte Analyse der Bausubstanz droht die steuerliche Nichtanerkennung.
  • Die Zertifizierung des Gutachters nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird zum entscheidenden Kriterium.

Kreditvergabe & Restnutzungsdauer – ein unterschätztes Risiko für Banken?

  • Beleihungswerte und Kreditentscheidungen hängen oft von fehlerhaften Gutachten ab.
  • Fehlende Plausibilitätsprüfungen können zu finanziellen Risiken und Haftungsfragen führen.
  • Banken müssen Gutachten künftig kritischer hinterfragen, um Steuerfallen für Kunden zu vermeiden.

Der Umgang mit Unsicherheiten: Strategien für Banken

  • Die Finanzverwaltung ist an BMF-Schreiben gebunden – Banken und Gerichte jedoch nicht.
  • Streitfälle landen zunehmend vor Finanzgerichten – mit unklaren Erfolgsaussichten.
  • Sorgfältige Prüfung und belastbare Gutachten vermeiden unnötige Rechtsstreitigkeiten.



Ausblick: Kommt die nächste Gesetzesänderung?

  • Steuerliche Begünstigungen stehen auf dem Prüfstand – und könnten bald fallen.
  • Die Diskussion über eine Abschaffung der verkürzten Restnutzungsdauer ist nicht vom Tisch.
  • Banken müssen sich auf eine zunehmend restriktive Anerkennungspraxis einstellen.

10:00 - 11:30 Uhr

Prof. Dr. Roman Jordans

Rechtsanwalt (of Counsel), Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Prof. Dr. Roman Jordans, RA, seit 2008 Fachanwalt für Bank-/Kapitalmarktrecht. Langjähriger (Chef-)Justiziar einer Sparkasse. Seit März 2019 bei CBH Rechtsanwälte mit Fokus auf Bankrecht/Prozessführung für und Beratung von Banken. Die Professur für Wirtschaftsrecht (IU) hat er seit Juli 2022 inne.

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12.05.2025
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