Regulatorische Anforderungen: Geldwäscheprävention für Sachbearbeiter

Fachlicher Input rund um die Säulen der Geldwäscheprävention/Zentralen Stelle • Aktuelle Geschehnisse, Vorgaben & Maßnahmen - Verständnis für das Tagesgeschäft optimieren

Regulatorische Anforderungen und Vorgaben im Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Bei der Sachbearbeitung ist ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Vorgaben und Anforderungen unabdingbar.

In dem ersten Modul der Seminarreihe „Zertifizierter Sachbearbeiter Geldwäsche (FCH)“ erhalten Sie eine umfassende Schulung zu den Mindestanforderungen der Sachbearbeitung. Nach Abschluss des Seminars werden die Teilnehmer in der Lage sein, die rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Geldwäscheprävention besser zu verstehen und effektiver in ihrem Tagesgeschäft anzuwenden.

Die Schulung erfolgt praxisnah, um den Teilnehmern das notwendige Verständnis und Handwerkszeug zu vermitteln.

Seminarnummer: SE2306020 / 230620
Interessant für die Bereiche: Compliance

Mit diesem und weiteren Seminaren können Sie auch ein Zertifikat erwerben,
alle Infos finden Sie hier:

Zertifizierter Sachbearbeiter Geldwäsche (FCH)

19.06.2023 - 21.06.2023

Produktnummer: SE2306007

  • Fachliche (Mindest-) Anforderungen an die Sachbearbeitung 
  • Geldwäschegesetz und AuAs (AT und BT) als Grundlagen – Kernvorgaben für das Tagesgeschäft 
  • Anforderungen der Bankenaufsicht

09:30 - 12:30 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

19.06.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Michael Kast
Abteilungsleiter Compliance
Sparkasse Ulm

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