Neues Stiftungsrecht am Start: Handlungsbedarf für Altstiftungen?

Notwendige bzw. sinnvolle Satzungsanpassungen & ToDo´s bei (bankeigenen) Stiftungen (u.a. bei Stiftungsvermögen, Vermögensanlage/-verwaltung, Haftung, Beendigung)
Seminarnummer: SE2306032 / 230632
Interessant für die Bereiche: Vorstand & Aufsichtsrat, Einlagen-& Wertpapiergeschäft

Themen u.a.:

  • Wesentliche Neuerungen / Änderungen durch die Stiftungsrechtsreform
    • Die wesentlichen Änderungen bei Stiftungssatzungen ab Juli 2023 
      • Verwaltung des Stiftungsvermögen (Grundstockvermögen, Umgang mit Umschichtungsgewinnen…) 
      • Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen 
      • Umwandlung in Verbrauchsstiftungen 
      • Geschäftsführung und Haftung ( neue Haftungsmaßstäbe für Organe – Business Judgement Rule ) 
    • Voraussetzungen und Verfahren bei Satzungsänderungen 
      • Zwingende Änderungen oder optional 
      • Zeitpunkt von Satzungsänderungen 
    • Das neue Stiftungsregister 
      • Publizität des Stiftungsregisters 
      • Einsichtnahmerechte
  • ToDo´s & Handlungsbedarf bei Alt-/Bestandsstiftungen
    • Bestandsaufnahme
    • Notwendige und sinnvolle Satzungsanpassungen („zukunftsfähige Gestaltung“)
    • Umgang mit Stiftungsbehörden
    • Künftige Anforderungen an Vermögensanlage und -verwaltung
    • Vermögensumschichtungen
    • Anpassung Anlagerichtlinien
    • Besonderheiten bei bankeigenen Stiftungen 

10:00 - 13:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

19.06.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Sigrid Laves
Rechtsanwältin
BRANDI Rechtsanwälte


Volker Meierhöfer
Chief Compliance Officer 656 Stiftungen/Spenden/GWG/Compliance
Sparkasse Neuss


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