Neue Prozesse bei Problemkrediten nach MaRisk: Planrechnungen, ESG,...

praxisgerechte Umsetzung der Vorgaben aus der NEUEN MaRisk-Novelle: Einflussfaktor Proportionalitätsklausel, Kreditvergabe & ESG-Kriterien im Problemkreditmanagement

Zur Reduzierung von Non-performing loans hat die EZB einen Leitfaden veröffentlicht, darin finden Banken Vorgehensweisen und Best Practice-Ansätze, wie mit notleidenden Krediten umgegangen werden sollte. Die EBA-Guidelines zu den notleidenden Krediten beinhalten zudem Regelungen zu den qualitativen Anforderungen an den gesamten Kreditprozess von der Kreditgewährung (inkl. Kapitaldienstberechnung und Sicherheitenbestellung) bis hin zur Problemkreditbearbeitung, welche nach der aktuellen Überarbeitung der MaRisk in den Prozessen der Banken umgesetzt sein müssen. Informieren Sie sich in unserem Seminar über die Anforderungen an die notleidenden Kredite und deren Auswirkungen auf den gesamten Kredit- und Steuerungsprozess der Bank.

Seminarnummer: 230624
Interessant für die Bereiche: Sanierung/Insolvenz, Bankrecht
Inhaltsverzeichnis:

Nächster Termin

06.06.2023
Zoom
790,00 €
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Seminarthemen und Agenda

09:30 - 16:30 Uhr

Neue aufsichtsrechtliche Anforderungen, u.a.

  • MaRisk 8.0: Neuerungen und Präzisierungen für das Problemkreditmanagement 
    • Umsetzung des Arbeitspakets der EBA aus dem ECOFIN Action Plan zu Non-Performing Loans
    • Einflussfaktor Proportionalitätsklausel der EBA-Leitlinien mit den neuen MaRisk
    • Neuerungen der Anforderungen an die Kreditvergabe, auch in der Sanierung: 
      • Pflicht oder Kür? 
      • Was muss für die Kreditvergabe in der Sanierung beachtet werden? 
      • Welche Rolle spielen die neuen ESG-Anforderungen/Nachhaltigkeitsrisiken in dem Zusammenhang? 
      • Planrechnungen / Szenarioanalyse nun verpflichtend!
      • Ergänzung und Konkretisierung zum Umsetzungserfordernis der risikobasierten Preisgestaltung
    • Knackpunkte und Stolpersteine in der Implementierung in die Problemkredit-Prozesse und mögliche Umsetzungsprobleme (u.a. Auseinanderdriften/Vereinbarkeit der aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit der praktischen Handhabe)
  • Ausfalldefinition 

Neue Einflussfaktoren Forbearance, NPL, NPE: Prozessuale Neuausrichtung der Intensivbetreuung & Sanierung

  • Definition und Abgrenzung NPL, Subperformer, Problemkredite
  • NPE Definition
  • Anforderungen an die Prozesse und internen Anweisungen
  • Abbildung im internen Reporting
  • Neue Anforderungen an die Forbearance-Prozesse & deren Umsetzungsmöglichkeiten
  • Überlegung an der Sanierung
  • Anforderungen an das Sanierungskonzept:
    1. (aufsichts-)rechtliche Grundlage zum Sanierungskonzept
    2. Erstellung und Validierung des Sanierungskonzepts
    3. Maßnahmen(-verfolgung) und Reporting/Sanierungscontrolling

Bedeutsame Prozessabläufe in der Abwicklung und im Umgang mit NPL

  • Immobilienbewertung und Gutachterrotation 
  • Überprüfung der Sicherheiten, u.a. Marktschwankungskonzepte und deren Anwendung 
  • Überleitung in die Abwicklung: 
    1. Festlegung einer Strategie
    2. Einwertung / Realisationswerte
    3. Kosten 
    4. Dauer/Zeitverlauf
    5. Barwert
    6. Abwicklungskonzepte
  • Jährliche Aktualisierungspflicht von NPL Sicherheiten
  • Prozessbeschreibung Rettungserwerb
  • Bildung von Risikovorsorge/EWB und Backtesting
  • Steuerung im Rahmen des NPL Backstopps

Konditionen und Organisatorisches

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Location

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

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Ihre Dozenten

Manuel Kull
Stv. Bereichsleiter Kreditbetreuung
L-Bank


Thomas Wuschek
Rechtsanwalt, M.B.A.
Kanzlei SanExpert


Ihr Ansprechpartner

Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

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