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EBA/GL//2020/06: Neue aufsichtrechtliche Vorgaben zur Sicherstellung einer hohen Kreditqualität - Neue Prüfungsanforderrungen & Prüffelder
- Hoher Detallierungsgrad der neuen EBA-Leitlinie (Final Report Guidelines on loan origination and monitoring) – Aufnahme von Umwelt-, Sozial- und Goverance-Faktoren (u. a. Einführung von Nachhaltigkeitsaspekten, Forderung einer „Kreditrisikokultur“)
- Zahlreiche Einschränkungen wertvoller MaRisk-Spielräume für gelebte und effiziente Kreditprozesse infolge der neuen EBA-Kredit-Mindeststandards – inwiefern werden die neuen EBA-Vorgaben in die NEUEN MaRisk integriert?
- Gap-Analyse zu den bisherigen MaRisk-Kreditprüfungen
- Governance-Anforderungen: Klarstellungen des internen Governance- und Kontrollrahmens für die Kreditgewährung/Kreditentscheidung – u. a. Risikokultur, Strategie, Risikolimite
- Kreditvergabeverfahren und Kreditwürdigkeitprüfung: u. a. erweiterte Anforderungen an die Informations- und Datenerhebungen von Kreditnehmern, Annäherung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Allgemein-Verbraucherdarlehen und Wohnimmobilienkrediten, zahlreiche kreditsegment- und bonitätsspezifische Mindestvorgaben
- Zentral: zukunftsgerichtete Kapitaldienstfähigkeit – hohe und prozesstechnisch heikle Anforderungen an Sensitivitäts-/Negativ-Szenarioanalysen – laufende Überwachung der Kapitaldienstfähigkeit
- Preisgestaltung: Aufsichtsrechtliche Erwartungen für die risikobasierte Preisgestaltung von Krediten
- Kreditsicherheiten: Anforderungen an die Bewertung von unbeweglichen/beweglichen Kreditsicherheiten (ohne finanzielle Sicherheiten zum Zeitpunkt der Kreditgewährung) und laufende Überwachung – u. a. Gutachterrotation, Überwachung nach Beleihungsauslauf und Objektart – Inwiefern liegen valide Modellverfahren für die Sicherheitenbewertung vor?
- Laufende Überwachung von Kreditrisiken/Kreditengagements: u. a. Berücksichtigung qualitativer Faktoren, Frühwarnindikatoren – hohe Anforderungen an IT-Infrastruktur, Integrität & Transparenz der Daten – Angemessenheit der IT/Dateninfrastruktur
- Weitreichende neue Prüfungsfelder & Prüfungsanforderungen
Schnittstelle zu der aktuellen institutsübergreifende aufsichtsrechtliche Prüfungskampagne zu Immobilienfinanzierungen und Kreditvergabestandards
- Im Prüfungsfokus: Wohn- und Gewerbeimmobilien, Eigeninvestitionen
- Prüfung und Einhaltung der Kreditvergabestandards – portfoliospezifische Ausgestaltung: u. a. Vorgaben einer Mindestbonität, maximal zulässige Auslastung der Kapitaldienstfähigkeit, Schuldendeckungsquote/LTV, Vorgaben zur Laufzeit, Losgrößenbeschränkungen, Höhe des Blankoanteils
- Schnittstelle aktuelle aufsichtsrechtliche „Werthaltigkeitsprüfungen/PAAR-Prüfungen“ zu „Prüfung der Kreditvergabestandards“
Praxisbezogene (kreditprozessuale) Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der neuen umfangreichen Vorgaben und Ableitung von Prüfungsansätzen/Prüffelder – u. a. Kreditvergabeprozesse, Immobilienbewertungsprozesse, Sicherheitenüberprüfung, Datenintegrität
Im Teilnahmeentgelt ist die Seminardokumentation als PDF enthalten. Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Preisnachlass von 20%.
Bei einer Anmeldezahl von 5 oder weniger Teilnehmern für das Präsenzseminar behalten wir uns vor, das Seminar ausschließlich online als Video-Konferenz durchzuführen. Wir werden Sie über eine solche Entscheidung spätestens 4 Wochen vor dem Seminartermin informieren.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Den Zugangslink nebst Code erhalten Sie am Vortag des Seminars. Dieser ermöglicht Ihnen die Teilnahme am Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung finden Sie unter MeinFCH. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine „Teilnahme“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern ansonsten nicht gestattet ist und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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