Maximaler Verbraucherschutz im WP-Geschäft: Risiken effizient managen

Handlungsdruck aus MiFID II, WpHG, MaComp • Risiken aus ESG-Vorgaben, Geeignetheitsprüfung, Informationspflichten • Kontroll- & Überwachungshandlungen, Berichterstattung

Mit der Umsetzung der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie – MiFID II – rückte das Thema Verbraucherschutz im Wertpapierbereich weiter in den Fokus der Aufsicht und steht auch heute noch im Vordergrund. Die Geeignetheitsprüfung und die Berichterstattung werden dabei einer umfassenden Prüfung unterzogen. Seit Anfang 2022 setzt die BaFin zudem das Prüfungsmittel „Mystery-Shopping“ ein, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.

Im Jahr 2023 hat die BaFin erstmals einen Sonderbeauf­tragten aus verbraucherschutzrechtlichen Erwägungen bestellt.

Dieses Seminar bietet eine umfassende Einführung in die aktuellen Vorgaben und Neuerungen im Bereich des Verbraucherschutzes im Wertpapiergeschäft. Versierte Referenten zeigen auf, wo häufige Fehlerquellen liegen, was zu beachten ist, um revisions- und prüfungssicher vorzugehen, und wie man mit Beschwerden effektiv umgeht.

Seminarnummer: SE2411060
Interessant für die Bereiche: Einlagen-& Wertpapiergeschäft, Compliance

(Aufsichts)rechtliche Vorgaben

  • Rechtliche Grundlagen und relevante Entwicklungen
  • Anlegerschutz im Wertpapierhandelsrecht
  • Aktuelle Praktiken der BaFin - Mystery Shopping, Interviews & Co. aktuelle Erkenntnisse

 

MiFID II aktuell - Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

  • Geeignetheitserklärung/-prüfung als wesentlicher Grundbaustein (qualitative und quantitative Dokumentations- und Überprüfungs-/Kontrollpflichten) unter Berücksichtigung von Kunden- und Produktzielmarkt.
  • Product Governance (Compliance-Berichterstattung, Prüfungspflichten)
  • Dauerbrenner ESG, Greenwashing im Kontext Verbraucherschutz
  • RIS - Ausblick
  • Erforderliche Aufzeichnungspflichten über Zuwendungs-/Verwendungs-/Maßnahmenverzeichnis (relevante Vorgaben zur Aufbereitung der Verzeichnisse inkl. fortlaufender Führung der Verzeichnisse; Erstellungspflichten und Überprüfungserfordernisse; Unzulässigkeit von Zuwendungsüberschüsse)
  • Ergebnisse und Umgang mit Äquivalenz-Check

 

Praxisbericht aus aktuellen Kontroll- und Überwachungshandlungen

  • Häufige Fehlerquellen und Fehlerkonstellationen (u. a. Geeignetheitserklärung, Zuwendungs-, Verwendungs- u. Maßnahmenverzeichnis
  • Auffälligkeiten aus Taping-Pflichten und Kontrollhandlungen aufgrund erheblicher Reduzierung von Telefonaufzeichnungen
  • Beschwerdemanagement/-bericht: Relevante Erkenntnisse
  • Besonderheiten aus externen Prüfungen, aktuelle Prüfungsschwerpunkte

 

Herausforderungen bei technischen Anforderungen, u.a. auf die Vertraulichkeit von Informationen im Homeoffice

  • Digitale Vertriebs- und Kommunikationskanäle, Überprüfung von online Brokerage als relevanter Einflussfaktor
  • Telefonaufzeichnungen, Risikoanalysen
  •  Videokonferenzen als aktueller Trend – Hürden, Umgang und Risikoanalyse beim geschäftlichen Einsatz mit Kundengesprächen
  • Notwendigkeit besonderer Maßnahmen – Erfordernis spezieller Compliance-Kontrollen?
  • Fokus Social Media – Kommunikationsstrategien, Kundenkommunikation, angemessene Kundeninformation, Vertraulichkeitsfragen und Beschwerdemanagement

09:30 - 16:00 Uhr

David Paal

Compliance-Officer WpHG-Compliance Privat- und Firmenkundengeschäft
Deutsche Bank AG

Herr Paal berät im Privat- und Firmenkundengeschäft der Deutsche Bank die verschiedenen operativen Fachbereiche, insbesondere die Vertriebseinheiten, in wertpapierhandels- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Zuvor war Herr Paal in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe als Compliance-Beauftragt

Daniela Krainz

Group Manager Capital Markets Monitoring 2180 Group Compliance Monitoring
Landesbank Baden-Württemberg

Sabine Steffen

Responsible Officer Beauftragtenwesen
Sparkasse zu Lübeck AG

Daneben nimmt Frau Steffen die Aufgaben des Single Officers sowie des Responsible Officers wahr, ist Mitglied im Arbeitskreis für Prozesse der Finanzinformatik zum Thema „Beauftragtenwesen“ und Mitglied im Bundesverband der Compliance Manager. Auf ihrem beruflichen Werdegang war Frau Steffen in nati

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 8 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
869,00 €
26.11.2024
Seminardokumentation als PDF
200,00 €
Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

David Paal
Compliance-Officer WpHG-Compliance Privat- und Firmenkundengeschäft
Deutsche Bank AG


Daniela Krainz
Group Manager Capital Markets Monitoring 2180 Group Compliance Monitoring
Landesbank Baden-Württemberg


Sabine Steffen
Responsible Officer Beauftragtenwesen
Sparkasse zu Lübeck AG


Sie haben ein Seminar verpasst oder haben an dem Seminartermin keine Zeit?

Dann nutzen Sie die innovative und flexible Non-Stop-Wissensvermittlung per 24/7-Streaming-Plattform FCH BankFlix.

Mehr erfahren
Werden Sie Sponsor!

Sie sind etablierter bzw. zertifizierter Lösungsanbieter im Finanzsektor? Dann reihen Sie sich ein in die Liste unserer namhaften Kooperationspartner. Werden auch Sie Sponsor und präsentieren Ihre Produkte und Ihr Unternehmen auf unseren Seminaren einer qualifizierten, institutsübergreifenden und klar fokussierten Zielgruppe.

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit dem Tool Matomo aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Matomo.