Neben der Verweistechnik auf die EBA/GL/2020/06 ist der neu aufgenommene BTO 3 eine der größten Neuerungen im Kreditbereich, die die siebte MaRisk-Novelle mit sich gebracht hat. In letzterem werden die Anforderungen an den Umgang mit bankeigenen Immobilien definiert. Hieraus ergeben sich erhebliche prozessuale und personelle Herausforderungen für betroffene Kreditinstitute.
Zudem stellt sich die Frage, welches Verfahren zur Wertermittlung heranzuziehen ist: BelWertV oder ImmoWertV? Und welche Rolle spielt hierbei die ImmoWertA?
Mit diesen Fragen sowie wie Sie diese Herausforderungen angehen und bewältigen können, beschäftigen wir uns in diesem Seminar!
MaRisk 8.0 & EBA/GL/2020/06: Überblick und Folgen der Anforderungen im Zusammenhang mit der Bewertung von bankeigenen Immobilien
Fokus BTO 3 „Bankeigene Immobilien“
Bewertung der Immobilien:
Finale Version ImmoWertA
14:00 - 17:00 Uhr
Andreas Ostermann
Immobiliengutachter Markt- und BeleihungswertermittlungenDipl.-Ing. Andreas Ostermann FRICS
Ausgewiesener Spezialist im Bereich der kreditwirtschaftlichen Wertermittlung mit über 20-jähriger Praxiserfahrung bei verschiedenen Pfandbriefinstituten. Mitglied in Gutachterausschüssen, erfahrener und langjähriger FCH-Referent und Autor diverser Fachbeiträgen rund um die kreditwirtschaftliche Immobilienbewertung.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Christoph Martinek +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Andreas OstermannImmobiliengutachter Markt- und BeleihungswertermittlungenDipl.-Ing. Andreas Ostermann FRICS
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