Kundenbeschwerden können schnell zum Reputationsrisiko für Banken werden – insbesondere, wenn sie unzureichend erfasst oder nicht zeitnah bearbeitet werden. Compliance-Beauftragte stehen dabei vor der Herausforderung, Kundeninteressen, betrieblichen Abläufen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Das Seminar vermittelt praxisrelevante Lösungen, um einen wirksamen Beschwerdeprozess in Banken angemessen zu etablieren sowie den Umgang mit Beschwerden souverän und aufsichtskonform zu meistern.
Kommen Ihnen die nachfolgende Beschwerde-Sachverhalte bekannt vor?
Das sind nur einige wenige Beispiele für mögliche Problemfelder rund um den Beschwerdeprozess in der Bank. Die Compliance-Funktionen stehen dabei im Spannungsfeld zwischen Kundenzufriedenheit, Kollegen- und Bankinteressen sowie aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Wie können Sie aus Compliance-Sicht souverän und aufsichtskonform mit Kundenbeschwerden um?
09:30 - 12:30 Uhr
Sabine Steffen
Compliance-Beauftragte Sparkasse zu Lübeck AG
Compliance-Beauftragte, Single Officer und Responsible Officer. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis für Prozesse der Finanzinformatik zum Thema „Beauftragtenwesen“ und Mitglied im Bundesverband der Compliance Manager.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Christina Schöning +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Sabine SteffenCompliance-BeauftragteSparkasse zu Lübeck AG
30.01.2025
09:30 bis 12:30 Uhr
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Diese steht in der Woche nach dem Seminartermin zum Download bereit, um die Aktualität zu gewährleisten.
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