Insolvenz: Chancen der Bank bei gerichtlicher Restrukturierung

Update über relevante Änderungen aufgrund SanInsFoG • Darstellung der wesentlichen gerichtlichen Sanierungsinstrumente • Einfluss Verfahrensart auf die Strategie

Die enorm langanhaltende Phase der ökonomischen Prosperität ist vorbei - und scheint auch so schnell nicht wieder zu kommen! Die Resilienz der einzelnen Unternehmen nimmt nach und nach ab. Die verfügbare Liquidität ebenfalls. Dass eine Insolvenzwelle bislang ausgeblieben ist, heißt nicht, dass die Wirtschaft nachhaltig stabil ist. Fragil trifft hier eher zu, denn die Zuwachsraten bei Unternehmensinsolvenzen sind seit geraumer Zeit zweistellig.


Die Begleitung von Unternehmen in/während der Insolvenz somit oftmals kein Einzelfall mehr. Das hierfür notwendige Spezialwissen erweitern Sie direkt mit diesem Seminar.

Seminarnummer: SE2404051 / 240451
Interessant für die Bereiche: Sanierung/Insolvenz

SanInsFoG und anhaltende Wirtschaftsflaute: Folgen für die Problemkreditbearbeitung

  • Steigende Insolvenzzahlen: Nur eine Korrektur oder klarer Trend?
  • Eigenverwaltung als neues „Standardverfahren“?

Kommunikation mit dem Insolvenzgericht

  • Unanfechtbare Entscheidungen des Insolvenzgerichts und deren Auswirkung auf die bankeigene Strategie
  • Mitgestaltung des Verfahrens: aktive Einbringungsmöglichkeit des Kreditinstituts bei Vorgesprächen

Vorläufige Eigenverwaltung und deren Konsequenzen für die weitere Bearbeitung

  • Vor- und Nachteile der vorläufigen Eigenverwaltung sowie die Behandlung von Steuerschulden in dieser
  • Aktive Begleitung der vorläufigen Eigenverwaltung: Kerninhalte als Basis für die interne Strategiefestlegung
  • Rechte und Pflichten des vorläufigen Sachwalters / Eingriffsmöglichkeiten des Gerichts und deren Grenzen
  • Gründe für eine Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung - Eingriffsmöglichkeiten für die Bank

Insolvenzplanrecht und Planinitiativrecht

  • Kernelemente des Insolvenzplans
  • Vergleichsrechnung im darstellenden Teil des Insolvenzplans - Umfang, notwendige Angaben und Ansatzpunkte für Gläubiger
  • Anzustrebende Regelungen für den Zeitraum nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • Gruppenbildung: Arten, Herausforderungen und aktive Gestaltungsmöglich-/notwendigkeiten der Gläubiger
  • Stolperstein „Obstruktionsverbot“ - Planannahme trotz eigener Ablehnung
  • Möglichkeiten zur Versagung der Planbestätigung

 

09:30 - 11:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

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16.04.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christoph Martinek
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Dr. iur. Dipl.-Jur. (Univ.) Benjamin Webel
Richter am Amtsgericht (Zivil- und Insolvenzrichter)
Amtsgericht Ulm

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