IKT-Drittdienstleister-Verträge rechtssicher & DORA konform gestalten!

DORA-Anforderungen • IKT-Drittdienstleister • IKT-Drittparteienrisikomanagement • Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vs. Mindestvertragsinhalte • wichige Praxistipps

DORA verlangt von einer Vielzahl an Finanzdienstleistern ein umfassendes Risikomanagement bei der Einbindung von IKT-Drittanbietern. Über ein Drittparteienrisikomanagement soll die Einbindung von Vertragspartnern abgesichert werden. Es müssen Überwachungsmaßnahmen vor und bei Vertragsabschluss, während der Leistungserfüllung, bei Vertragsbeendigung und der Phase nach Vertragsbeendigung erfüllt werden. Hier stellen sich rechtliche Herausforderungen im Rahmen der Vertragsgestaltung mit Drittanbietern.

Das Seminar behandelt die rechtlichen Anforderungen und aktuellen Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung des Drittparteienrisikomanagement und richtet sich an Mitarbeitenden aus den Bereichen IT, IT-Sicherheit, Recht, Auslagerungsmanagement sowie Revision.

 

Seminarnummer: SE2407025 / 240725
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Bankrecht

Programmauszug:

  • IKT-Drittparteienrisikomanagement
    • DORA im Überblick
    • IKT-Drittdienstleister und Dienstleistungen
    • Kritische Dienstleister
    • kritische oder wichtige Dienstleistungen/Funktionen
    • Prinzipien des Drittparteienrisikomanagements
    • Besonderheiten hinsichtlich des Notfallmanagements
  • Vertragliche Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern
    • Allgemeine Anforderungen an die Vertragsgestaltung und den Vertragsschluss
    • Mindestanforderungen vertragliche Vereinbarungen
    • Erweiterte und zusätzliche Mindestvertragsinhalte
    • Vertragsklauseln zur Dienstleistungskette​
  • Praxistipps
    • für interne Leit-/und Richtlinien, inkl. Implementierung der Meldung an Behörden – welche Meldung und welche Behörde? Oder
    • für die Gestaltung der Leit-/und Richtlinien
    • für die Implementierung des Prozesses zur Sicherstellung der Meldung an Behörde

10:00 - 13:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

23.07.2024
10:00 - 13:00 Uhr
Online
399,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Christopher Beindorff

AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Termin

23.07.2024

10:00 bis 13:00 Uhr

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