HinSchG in der Bank: Aktuelle Vorgaben & Aufbau interner Meldestelle

Aufbau der internen Meldestelle • Spannungsfeld: § 25a KWG und § 6 GwG & Datenschutz (Vertraulichkeitsgebot & Wahrung der Anonymität) • Interne vs. externe Meldestelle

Um die interne Meldestelle erfolgreich und gesetzeskonform zu implementieren, müssen Sie ein exaktes Know-How zu den rechtlichen Vorgaben haben. Dazu reicht es nicht, das Hinweisgeberschutzgesetz zu kennen, denn "Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist dann auf Ihre Meldung anwendbar, wenn Ihre Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, die Anwendung des HinSchG nicht ausgeschlossen ist und keine anderen Regelungen zur Meldungsabgabe vorrangig sind.". Was das bedeutet und welche weiteren Vorgaben Sie kennen müssen, erfahren Sie in diesem Seminar. Außerdem legen wir die Grundsteine für die effiziente Organisation der internen Meldestelle. 

Seminarnummer: SE2505080
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Compliance

Mit diesem und weiteren Seminaren können Sie auch ein Zertifikat erwerben,
alle Infos finden Sie hier:

Zertifizierter interner Meldeverantwortlicher gemäß HinSchG (FCH)

26.05.2025 - 28.05.2025

Produktnummer: SE2505079

"Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG) ist dann auf Ihre Meldung anwendbar, wenn Ihre Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, die Anwendung des HinSchG nicht ausgeschlossen ist und keine anderen Regelungen zur Meldungsabgabe vorrangig sind."

Rechtliche Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Das HinSchG: Gesetzgebungsziel und Pflichten für die Institute
  • Wann ist das HinSchG auf die eingehende Meldung anwendbar, wann ausgeschlossen?
  • Welche anderen Regelungen sind zu beachten? GwG, KWG, WpHG & Co.

Spannungsfeld Hinweisgeber- und Datenschutz

  • Vertraulichkeitsgebot nach HinSchG vs. Auskunftsrecht nach DSGVO
  • Wahrung der Anonymität - Pflicht oder Kür?

Interne Meldestelle mit und ohne externe Dienstleister

  • Abgrenzung: Interne Meldestelle und externe Meldestellenoptionen (BaFin, Ombudsstellen) - Vor- und Nachteile
  • Auslagerungsprozess - Was und Aufwand verbleibt im Institut?

Auswirkungen auf die interne Meldestelle: Aufbau, Organisation und Begrifflichkeiten 

  • Meldestelle vs. Meldekanal - Begrifflichkeiten erklärt
  • Was bei der Einrichtung von Meldekanälen zu beachten ist: Die Meldestelle effizient organisiert
  • Überblick über die Aufgaben der internen Meldestelle / des Hinweisgeberbeauftragten

09:30 - 12:30 Uhr

Dr. Markus Lang

Rechtsanwalt, Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzrecht-Praxis Düsseldorf

Dr. Markus Lang ist selbständiger Rechtsanwalt in Düsseldorf (Datenschutzrecht-Praxis). Er berät und unterstützt Unternehmen in allen Fragen des Datenschutz- & IT-Rechts sowie des Hinweisgeberschutzes. Zuvor war er in zwei internationalen Wirtschaftskanzleien als Anwalt tätig.

Sabine Steffen

Responsible Officer Beauftragtenwesen
Sparkasse zu Lübeck AG

Compliance-Beauftragte, Single Officer und Responsible Officer. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis für Prozesse der Finanzinformatik zum Thema „Beauftragtenwesen“ und Mitglied im Bundesverband der Compliance Manager.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

26.05.2025
09:30 - 12:30 Uhr
Online
469,00 €
Film + Seminardokumentation
469,00 €

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Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Dr. Markus Lang
Rechtsanwalt, Externer Datenschutzbeauftragter
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