Handlungsbedarf! NEUE BaFin - FAQs zur Institutsvergütungsverordnung

Zahlreiche regulatorische Änderungen führen zu ad hoc Anpassungsbedarf von Vertragsvereinbarungen, Vergütungsgrundsätzen und Governance-Regeln - Kennen Sie Ihre To Do´s?
Seminarnummer: SE2408001
Interessant für die Bereiche: Vorstand & Aufsichtsrat, Personal & Führung

NEUE BaFin FAQ´s zur IVV - Die rückwirkende Anpassung der neuen Regelungen zum 1. Januar 2024 wird empfohlen!

  • Rechtliche Einordnung: IVV - Auslegungshilfe -  FAQ
  • „Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter“-Programme - IVV relevant?
  • Neue Vorgaben zur Bestimmung des Werts der Leistungen zur Altersversorgung
  • Leistungsanerkennungsprämien an Risikoträger?
  • Umgang mit Ruhegehältern bei Nichtverlängerung der Bestellung als Geschäftsleiter
  • Negative Erfolgsbeiträge, Malus und Clawback
  • Berücksichtigung von ESG-Risiken bei der Vergütung
  • Gewährung von Abfindungen, Anpassungsnotwendigkeit von Abfindungsgrundsätzen
  • Festsetzung des Bonuspools - konkretisierte Vorgaben zur Festsetzung
  • Neue Pflichten in der Berichterstattung durch Prüfberichte und Vergütungskontrollberichte
  • Erweiterte Anforderungen an den Vergütungsbeauftragten und den Vergütungskontrollbericht


10:00 - 13:00 Uhr

Dr. Matthias Merkelbach

Rechtsanwalt Partner
Flick Gocke Schaumburg Partnerschaft mbB

Ist seit Jahren in der juristischen Begleitung von Umsetzungprojekten zur IVV in großen (SI) und kleineren (LSI) Kreditinstituten involviert. Er hat bereits zahlreiche Bereiche der IVV in verschiedenen Publikationen behandelt.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

29.08.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Marcus Michel
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Dr. Matthias Merkelbach
Rechtsanwalt Partner
Flick Gocke Schaumburg Partnerschaft mbB

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