Grundlegende Steuerrechtsfragen in der Anlageberatung & Best Practice

Spezielle Identifizierungspflichten (z.B. CRS, FATCA, QI) ● Abrechnungsfragen & Dokumentationspflichten ● Besonderheiten bei Umzügen & bei Beendigung der Kundenbeziehung

Der Kundenaufnahmeprozess in der Anlageberatung umfasst wichtige Identifizierungs- und Dokumentationspflichten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Zu den allgemeinen und speziellen Identifizierungspflichten gehören die Vorschriften gemäß § 154 Abgabenordnung (AO), dem Common Reporting Standard (CRS), dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), dem Qualified Intermediary (QI) Programm sowie die Erfassung der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Diese Maßnahmen dienen unter anderem dazu, steuerliche Fragen zu klären, wie die Berechnung und der Abzug der QI-Steuer für den Internal Revenue Service (IRS) in den USA.

Im laufenden Bankbetrieb umfasst die „steuerrechtliche“ Kundenbetreuung diverse Abrechnungsfragen. Dazu gehören die Erläuterung der Abrechnungsmethoden wie die Fondssteuerabrechnung (FSA), Verrechnungstöpfe und Quellensteuer. Weiterhin sind die Verwaltung von NV-Bescheinigungen, die Schattenbuchführung sowie die Meldung der Inanspruchnahme von steuerlichen Vorteilen relevant. Besondere Beachtung finden hierbei auch Ausnahmen von der Abgeltungsteuer sowie die Behandlung von Kundenanfragen und Reklamationen.

Zu den Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden zählen die Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung (JStB), Einzelsteuerbescheinigung (EStB) und Bescheinigungen für nicht besteuerte Umsätze. Ebenfalls wichtig ist die Erträgnisaufstellung und die Information über die Veranlagungspflicht trotz Abgeltungsteuer. Bei Umzügen der Kunden, insbesondere grenzüberschreitend, müssen steuerrechtliche Besonderheiten und eventuelle Ausnahmen berücksichtigt werden.

Bei der Beendigung der Kundenbeziehung gibt es ebenfalls steuerrechtliche Besonderheiten, beispielsweise bei Depotüberträgen. Hierbei müssen die Einstandskurse übernommen und die Überträge entweder entgeltlich oder unentgeltlich abgewickelt werden, einschließlich der Berücksichtigung eigener oder Gemeinschaftskonten. Im Todesfall des Kunden bestehen Meldepflichten sowie die Notwendigkeit der Teilung der Steuerbescheinigungen.

Erfahren Sie von unserem Experten, wie Sie diese umfassenden Vorgaben und Abläufe rechtssicher managen, um eine rechtlich einwandfreie und transparente Betreuung der Kunden in steuerlichen Angelegenheiten in der Bank/ Sparkasse zu gewährleisten. Dieses Seminar richtet sich insbesondere an alle Mitarbeitenden in den Bereichen der Wertpapierbetreuung bzw. -Abrechnung, Rechtsabteilungen sowie in der Internen Revision.

Seminarnummer: SE2409026
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Einlagen-& Wertpapiergeschäft

Programmauszug:

  • Kundenaufnahmeprozess in der Anlageberatung
    • Allgemeine und spezielle Identifizierungspflichten (154 AO, CRS, FATCA, QI, Steuer-ID)
    • Hintergründen der steuerlichen Fragen (u.a. QI-Steuerberechnung und Abzug für den IRS)
  • „Steuerrechtliche“ Kundenbetreuung im laufenden Bankbetrieb, u.a.
    • Abrechnungsfragen
      • Erläuterung der Abrechnungsmethoden (FSA, Verrechnungstöpfe, Quellensteuer)
      • NV-Bescheinigungen, Schattenbuchführung, Meldung der Inanspruchnahme
      • Ausnahmen von der Abgeltungsteuer
      • Behandlung von Nachfragen und Reklamationen des Kunden
    • Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden
      • Jahressteuerbescheinigung (JStB), Einzelsteuerbescheinigung (EStB), Bescheinigung von nicht besteuerten Umsätzen
      • Erträgnisaufstellung
      • Veranlagungspflicht trotz Abgeltungssteuer
    • Steuerrechtliche Besonderheiten bei Umzügen
      • grenzüberschreitend
      • Ausnahmen
  • „Steuerrechtlichen“ Besonderheiten bei Beendigung des Kundenbeziehung, z.B. bei
    • Depotüberträge (Einzel- oder Gesamtübertrag)
      • Übernahme der Einstandskurse
      • Entgeltlich
      • Unentgeltlich
      • Eigener (Gemeinschaftskonten)
    • Tod des Kunden
      • Meldepflichten
      • Teilung der Steuerbescheinigung

10:00 - 13:00 Uhr

Thomas Abt

Auditor mit Schwerpunkt Steuer und Finanzthemen Group Management Audit
Commerzbank AG

Erfahrener Steuerspezialist, zuvor u.a. Referent für Steuerfragen, Spezialist für QI und FATCA, Workstreamleiter PUK im Konzernprojekt CRS, Scrum Master bei der Umsetzung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes, Koordinator bei der Einführung der spanischen Transaktionssteuer

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03.09.2024
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150,00 €
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Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Thomas Abt
Auditor mit Schwerpunkt Steuer und Finanzthemen Group Management Audit
Commerzbank AG

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