Fokus Transparenzregister: Umgang mit Unstimmigkeitsmeldungen & mehr

Regulatorischer Überblick, Meldepflichten • Funktionsweise d. Registers, Einsichtnahme Verpflichteter • Definition Unstimmigkeit (§ 23a GwG), Unstimmigkeitsmeldung • FAQ

Für Kreditinstitute besteht nach dem GWG bei Neubegründung einer Geschäftsbeziehung die Pflicht, Auskünfte über den wB einer juristischen Person des Privatrechts, Personengesellschaft, Trusts oder Stiftung beim Transparenzregister einzuholen.

In der Praxis tauchen dabei – trotz der umfangreichen FAQs des BVA – vielfältige Problemfälle, insbesondere bei Unstimmigkeiten, auf, die zu Meldeverstößen führen können. Diese werden zwischenzeitlich vom BVA mit Bußgeldern geahndet. Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über Einsichtnahmepflichten und eintragungspflichtige Sachverhalte, Klärung „verschachtelter“ Strukturen sowie Praxistipps zur Vorgehensweise bei Unstimmigkeiten, um Verstöße & drohende Bußgelder zu vermeiden

Seminarnummer: SE2411071
Interessant für die Bereiche: Compliance

Hintergrund und Zweck des Transparenzregisters

  • Zielsetzung des Transparenzregisters in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Rechtliche Basis des Transparenzregisters: Geldwäschegesetz (GwG).
  • Verknüpfung mit weiteren relevanten Vorschriften, wie der EU-Richtlinie 2015/849 (4. EU-Geldwäscherichtlinie) und deren Aktualisierungen.
  • Umgang mit FAQs des BVA

Relevante Anforderungen für juristische und quasi-juristische Personen

  • Pflichten für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften:
    • Definition und Abgrenzung der meldepflichtigen Einheiten.
    • Detailanforderungen zur Ermittlung und Meldung der wirtschaftlich Berechtigten.
  • Spezifische Anforderungen für besondere Rechtsträger:
    • Anforderungen für Stiftungen, Vereine, und börsennotierte Unternehmen.
    • Besonderheiten bei Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen.

Aktuelle Änderungen und praktische Herausforderungen

  • Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter:
    • Komplexitäten bei der Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten, insbesondere bei verschachtelten Unternehmensstrukturen.
    • Fallstricke bei der Anwendung der Meldefiktion und der korrekten Einordnung von wirtschaftlich Berechtigten.
  • Meldepflichten und Unstimmigkeitsmeldungen:
    • Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung der Meldepflichten.
    • Typische Fehlerquellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Unstimmigkeiten.
  • Behördliche Anforderungen und Prüfungen:
    • Umgang mit Anfragen und Prüfungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA).
    • Praxisbeispiele für die Nachbearbeitung von Unstimmigkeitsmeldungen.
  • Praxisrelevante Neuerungen:
    • Spezifische Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Vereine.
    • Einführung neuer Pflichten bei der Kontoeröffnung und der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen.​
  • Zukünftige Entwicklungen und Compliance-Anforderungen:
    • Ausblick auf künftige regulatorische Anpassungen und deren mögliche Auswirkungen.
    • Handlungsempfehlungen zur Anpassung interner Prozesse und Schulung von Mitarbeitern.​

Pflichten und Sanktionen

  • Verpflichtungen der meldenden Stellen und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
  • Überblick über die Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen gegen die Meldepflichten.

 


10:00 - 11:30 Uhr

Volker Meierhöfer

Chief Compliance Officer 656 Stiftungen/Spenden/GWG/Compliance
Sparkasse Neuss

Compliancer aus Überzeugung, seit 1982 bei der Sparkasse Neuss, Sk-betriebswirt (1986), Stationen: Revision, Controlling/Vorstandssekretariat, Spenden/Stiftungen/TV-vollstreckung, GW/Compliance (MaRisk u. WpHG). Seit 2013 CCO. Kommunikationsstärke und Praxis nahe Umsetzung zeichnen ihn aus.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

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13.11.2024
10:00 - 11:30 Uhr
Online
255,00 €
Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Volker Meierhöfer
Chief Compliance Officer 656 Stiftungen/Spenden/GWG/Compliance
Sparkasse Neuss

Termin

13.11.2024

10:00 bis 11:30 Uhr

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