Finaler EBA RTS: KNE/GvKs in Analyse, Meldwesen & Prüfung

Aktuelle Auslegung • Änderungen, Konkretisierungen & Antworten auf Konsultationsfragen • Konsequenzen für die Kredit-/meldeprozesse • KNE-/GvK-Prozesse(-spielräume)

Eine zu starke Konzentration von Krediten auf einen einzigen Kunden oder eine Gruppe verbundener Kunden (GvK) kann für ein Kreditinstitut ein zusätzliches Risiko zur Folge haben. Im Rahmen der Kreditanalyse, Votierung und auch Prüfung muss erkannt werden, welche wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Bindungen zwischen verschiedenen Einzel-Kreditnehmern bestehen. Der finale EBA RTS zu GvKs ersetzt und präzisiert in Teilen die bekannte Leitlinie EBA/GL/2017/15 und wird zur Aufhebung des BaFin-Rundschreibens 14/2018 führen. Ein sehr erfahrener Kredit-/Meldewesen-Experte verdeutlicht praxisnah die Änderungen/Präzisierungen, die Wechselwirkungen/Problembereiche im „täglichen Umgang“ mit KNE/GvK/Risikoeinheiten und wie eine ziel- und sachgerechte Analyse, Meldung und Prüfung aussehen könnte.

Seminarnummer: SE2410004 / 241004

Das neue Rechtssystem bei der Bildung der Gruppe verbundener Kunden (GvKs)

  • Veröffentlichung des finalen EBA Technischen Standard (RTS) und „bewährte“ EBA Guideline - wo wird was zukünftig geregelt?
  • Inwiefern besteht Anpassungsbedarf der internen Arbeitsanweisung!?
  • Einfluss auf die Kreditprozesse im Rahmen der MaRisk 8.0

 Bildung von Gruppen verbundener Kunden mit wirtschaftlichen Abhängigkeiten führendes System • Änderungen und Präzisierungen

  • Präzisierung der Anlässe zu Analyse der Geschäftsbeziehungen und Ansteckungsmöglichkeiten
  • Indizienprüfung der Kreditanalyse – zu möglichen Ausrichtungen von „Ansteckungsgefahren“ - Ausnahmen
  • Auslegungshinweise und Praxisbeispiele zur:
    - Belegung und Widerlegung von Refinanzierungsabhängigkeiten
    - Bildung von Ansteckungsketten (abwärts- und aufwärtsgerichtet) incl. Widerlegungsmöglichkeiten
    - mehrfache wirtschaftliche Abhängigkeit - sich überschneidende GvKs
  • GvKs – wirtschaftliche Abhängigkeiten bei natürlichen Personen und Personenhandelsgesellschaften ohne Beherrschungsverhältnis
  • zu erwartende Neuerung bei der eGBR
  • Umfangreiche Erweiterungen bei wirtschaftlichen Abhängigkeiten durch gemeinsame Leitung incl. Paritätische Gesllschafterstrukturen !?
  • Nachprüfungs- und Dokumentationspflichten bei wirtschaftlichen Abhängigkeiten - Begriff der „Wesentlichen“ Geschäftsverbindung zwischen Kunden
  • 4-stufiges Risikoprüfungsverfahren für Tatbestände „positive Kenntnis“ vs. „intensive Nachforschung“ – Überprüfungsintensität/Unterlagen bei Nichtkunden
  • GvKs (wirtschaftliche Abhängigkeiten) versus bankinterne Risikoeinheiten

 KNE/GvK aus Sicht der Analyse-, Melde- und Prüfungspraxis

  • NEUE MaRisk 8.0: Beurteilung "Gruppe Verbundener Kunden" ist Maßstab der Kreditentscheidung
  • Wechselwirkungen und Praxisprobleme im „täglichen Umgang“ mit den voneinander abweichenden Vorgaben: u. a. Beherrschung & Kontrolle, wirtschaftliche Abhängigkeiten, öffentliche Adressen (Silo-Ansatz), Wegfall von Widerlegungsmöglichkeiten, Sonderauslegungen
  • KWG-KNE vs. CRR-GvK – Auswirkungen auf interne Prozesse bei Auseinanderfallen der KNE – Gefahr von Parallelprozessen – erhöhte Analyse und Dokumentationspflichten
  • Prozessvorgaben zur KNE/GvK-Identifizierung: Anpassung der Kreditbeschlusseinheit – kapazitätsschonende Schärfung der Prozesse
  • Feststellungen aus MaRisk-Umsetzungsprüfungen mit Fokus auf Adressenausfallrisiko und Risikokonzentrationen
  • Aktuelle Auswirkungen auf die Großkreditbestimmungen und -anzeigen
  • Konsequenzen unterschiedlicher KNE/GvK-Reichweiten für Groß-/Mio.-/OrganKredite, § 18 KWG-Erfüllung und sonstige Kreditprozesse
  • Abläufe unter Beachtung der Prozesseffizienz, Dokumentations- und Datenerfordernisse - Schnittstelle BCBS 239 und MaRisk

Risikoorientierte, effiziente Analyse von KNE/GvK – Fallbeispiele

  • Analyse- (Prüf- )Checklisten
  • Sichere Identifizierung des Kreditnehmers als wirtschaftlich bzw. personell verflochtene Einheit/Gruppe (auch bei Depot A-Anlagen)
  • Konsolidierungserfordernisse für Wirtschaftszahlen innerhalb von Kundenverbünden inkl. Nichtkunden
  • Rechtsformspezifische Probleme bei Analyse komplexer Engagements (Risikogleichlauf!)
  • Ausgewählte Problemkreise: u. a. GbR, Ehegatten, Erbengemeinschaft, Strohmann-/Treuhandverhältnisse
  • 5-Stufen KNE/GvK-Beweisführung - Schema-(Prüf-)Checklisten

 Informationsquellen für Prüfung und Plausibilisierung von KNE/GvKs

  • Zusammenspiel zwischen Markt/Marktfolge bei Einholung und Auswertung von Informationen zur KNE/GvK-Bildung
  • Anlässe für Überprüfung der gebildeten KNE/GvK (z. B. Prolongation, Sicherheiten-Neubewertung) - Nachbereitung bei Veränderung/Neuordnung von KNE/GvK – Überschreitung von Kreditgrenzen
  • Zukunft Millionenkreditanzeige - Zukunft der Stammdatensuchmaschine für Kreditnehmereinheiten?

Aktuelle Erkenntnisse aus der Prüfung von KNE/GvKs

  • Grundsachverhalte - Erkenntnisse - Würdigung
  • Effektive Prüfungsansätze/-felder: u. a. Funktionsfähigkeit der Datenanlieferung und Schnittstellen - Hinweise zu fehlerhaften KNE/GvKs in der Prüfungspraxis - Handlungsempfehlungen
  • Auffällige EDV-Verschlüsselungen
  • Falsche GvK? – Mängel in der Kreditprüfung
  • Datenkonsistenz zwischen Anzeigen und Kreditprozess (Kundenanlage und Legitimation)
  • Zahlreiche Prüf-Checklisten für Markt-/Kreditbereiche, Interne Revision und Banksteuerung - Tipps für die Qualitätssicherung 

Anwendungsbeispiele zur Lösungsdiskussion können von den Teilnehmern gern im Vorfeld anonymisiert gemailt werden.

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09:30 - 16:30 Uhr

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

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14.10.2024
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