EU-Geldwäsche-Update 2024: Unverzichtbares Wissen für Verpflichtete!
Überblick zu den neuesten Änderung der Geldwäschebekämpfung: KYC 2.0 mit erweiterten Identifikationspflichten • Neues zu wB, Meldepflichten, Barzahlungen & Krypto-Sektor
Der Rat der Europäischen Union hat am 30. Mai 2024 ein Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) mit neuen Vorschriften in sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) beschlossen. „Mit der Verordnung werden erstmals EU-weit die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche umfassend harmonisiert und somit Schlupflöcher für Betrüger geschlossen“, erklärt der EU-Rat in einer Mitteilung, denn mit den strengeren Vorschriften sollen die Mechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutlich verbessert werden.
Dazu werden die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche auf neue Verpflichtete ausgeweitet, wie etwa auf den Großteil des Kryptosektors, auf Händler von Luxusgütern sowie auf Fußballvereine und -agenten. Die neuen Gesetze sehen neue verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen und Kontrollen der Kundenidentität (KYC 2.0) vor. In der Verordnung werden daneben auch weitere Regelungen zum wirtschaftlichen Eigentum und eine Obergrenze von 10.000 EUR für Barzahlungen sowie überarbeitete Bestimmungen für die zentralen Meldestellen, die Aufsichtsbehörden und das Transparenzregister festgelegt.
Wie bereits bekannt, sieht das Maßnahmenpaket zudem die Einrichtung einer neuen Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vor, die direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Finanzinstitute mit hohem Risiko haben wird. Die Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA) wird ihre Arbeit Mitte 2025 in Frankfurt am Main aufnehmen. Diese soll sicherstellen, dass die Verpflichteten ihren Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor nachkommen und dazu auch befugt sein, bei systematischen oder wiederholten Verstößen gegen die Vorschriften Geldbußen zu verhängen, um damit die Einhaltung der neuen Regeln sicherzustellen und die Wirksamkeit des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erhöhen.
Die Geldwäsche-Verordnung wird zwar „erst“ drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein und für die Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei bis drei Jahre Zeit, doch wissen Sie, dass die umfassenden weiteren Verschärfungen die Notwendigkeit der Implementierung weiterer Sicherungsmaßnahmen neue Prozessgestaltung oder jedenfalls Anpassungen in den bestehenden Abläufen fordern.
Es ist jetzt Zeit, Ihr Institut auf die Vorgaben der 6. Geldwäsche-Richtlinien vorzubereiten! Dieses Kursseminar richtet sich an die CCO, die Geldwäschebeauftragten und deren Vertreter, den verantwortlichen Mitarbeitenden in den Geldwäschebereichen der Institute sowie an die Revisoren, die diese Bereiche prüfen.
Seminarnummer: SE2407022 / 240722
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Compliance
15.07.2024
10:00 - 11:30 Uhr
Online
255,00 €
Seminarthemen und Agenda
Programmauszug:
- Kundenidentifikation 2.0 (KYC) mit erweiterten Identifikationspflichten
- Klarstellungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
- Verschärfungen zu Meldepflichten und Barzahlungsobergrenzen
- Überblick zu dem neuen einheitlichen Regelwerk
- Befugnisse der Neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung
- Neues zum Krypto-Sektor
- Ausblick: Neuen Entwicklungen zur Geldwäschebekämpfung
Organisatorisches
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Location
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Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.
15.07.2024
10:00 - 11:30 Uhr
Online
255,00 €
Ihr Dozent
Dr. Dominik Brückel
Handels- und Gesellschaftsrecht/ Bank- und Kapitalmarktrecht
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Durch die online-Teilnahme haben sie folgende CO2 Werte eingespart
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