Die Sicherstellung ordnungsgemäßer und risikoadäquater Prozesse bei der Hereinnahme, Erstbewertung, laufenden Überwachung und Neubewertung von Kreditsicherheiten gehört zu den zentralen Prüfungsfeldern der Kreditrevision. Dabei sind nicht nur die direkten nationalen bankaufsichtlichen Anforderungen (u. a. Sicherheitenkonzentration, Anrechnung) sondern insbesondere auch die neuen EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung an die Bewertung von Sicherheiten zum Zeitpunkt der Kreditgewährung und die laufende Überwachung, die Vorgaben zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Sicherheiten wie auch zivil- und verbraucherkreditrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen. Welche Prüffelder und Prüfungsschwerpunkte gesetzt werden können, um die Prüfung der Sicherheiten effizient und zielgerichtet zu gestalten, erfahren Sie im Seminar.
09:00 - 12:00 Uhr
Themen, u.a.
Prozessorientierte Prüfungsansätze für alle gängigen Sicherheitenarten in den Teilbereichen: Aufsichtsrechtliche und gestzliche Grundlagen, Sicherheitenbestellung/-bewertung • Sicherheitenüberwachung/-überprüfung
- Konsistenz Sicherungsverträge
- Vollständigkeit der Sicherheitenbestellung
- Sicherheitenansätze effizient prüfen
- nachhaltige und fristgerechte Sicherheitenbewertung
- Verschlüsselung & Datenqualität
- Wirksamkeit Überwachungs
Praxisbericht zum Umgang mit aufbau-,ablauforganisatorischen, systemischen und IT-Mängeln
- Typische Fehlerquellen
- Gewichtung / Klassifizierung häufiger Mängel
- Auswirkungen von Mängeln im Kreditsicherheitenmanagement auf andere Prüfungsgebiete
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in meinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter meinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "meinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.