Damit Institute unter den erhöhten SREP-Kapitalanforderungen ohne Intervention der Aufsicht agieren können, werden Steuerungsmechanismen mit Blick auf regulatorische Kapitalquoten/-puffer und Ausgestaltung der Risk Governance auf Basis eines Frühwarnsystems immer wichtiger. Dabei sollten ökonomisch sinnvolle Frühwarnindikatoren (insb. Kernkapitalquote) den aufsichtlichen Maßnahmen zuvorzukommen. Bei Verletzung der Kapitalanforderungen sollte jedes Institut unter Einhaltung festgelegter Eskalationsstufen und Verantwortlichkeiten notwendige Gegenmaßnahmen ergreifen können. Dabei erhalten die Bewertung und Priorisierung wiederholbarer Maßnahmen besondere Bedeutung. Die Formulierung, Entwicklung und Integration angemessener Frühwarnmaßnahmen hat unter Beachtung der institutsindividuellen Risikolage und Risikoneigung des Vorstands zu erfolgen.
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