DORA: Neue Fristen beim Informationsregister - ESMA Vorgaben umsetzen!

Strategien zur Fristverlängerung • Kritische IKT-Dienstleister bewerten • Informationsregister strukturieren, Anforderungen aus ESMA-Workshop integrieren • Best-Practices

DORA stellt Finanzinstitute vor neue Herausforderungen: Das Informationsregister muss alle kritischen ICT-Dienstleister präzise erfassen – doch in der Praxis sorgen unklare Strukturen und Datenlücken für Unsicherheit. Die Fristverlängerung bis 30.04.2025 bietet zwar Spielraum, verschiebt die Anforderungen jedoch nicht. Der ESMA-Workshop am 18.12.2024 liefert wertvolle Hinweise zur Umsetzung, doch wie lassen sich diese effektiv nutzen? Jetzt ist der Zeitpunkt, Prozesse zu optimieren und regulatorische Risiken gezielt zu minimieren.

Seminarnummer: SE2502046
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Compliance

Einführung: Überblick über DORA und das Informationsregister

  • Ziel und Zweck von DORA: Ein zentraler Baustein zur Stärkung der Resilienz im Finanzsektor – warum die Regulierung keine Wahl, sondern Pflicht ist.
  • Bedeutung des Informationsregisters: Finanzinstitute stehen vor der Herausforderung, alle relevanten Informationen strukturiert und revisionssicher zu erfassen.
  • Wesentliche Anforderungen: Die rechtlichen Grundlagen definieren klare Regeln, aber wie wirken sich diese in der Praxis aus?

Praktische Umsetzung des Informationsregisters

  • Aufbau und Struktur des Registers: Wie ein gut strukturiertes Register die Transparenz erhöht und Fehler vermeidet.
  • Definition kritischer ICT-Dienstleister: Warum die Auswahl dieser Anbieter entscheidend für die Einhaltung von DORA ist.
  • Anforderungen an Datenqualität: Fehlerhafte oder unvollständige Daten gefährden die Konformität – wie stellen Sie Qualität sicher?
  • Praxisbeispiele: Best Practices zeigen, wie andere Institute die Implementierung erfolgreich gestalten.

Aktuelle Entwicklungen: Verlängerung der Frist bis 25.04.2025

  • Hintergrund der Fristverlängerung: Die Ankündigung der ESMA eröffnet Spielräume, aber auch Risiken für die Umsetzung.
  • ESMA-Workshop am 18.12.2024: Erste Einblicke in die diskutierten Inhalte und praktische Folgen für die Finanzinstitute.
  • Strategische Anpassungen: Wie Sie die zusätzlichen Monate nutzen können, um Prozesse effizienter zu gestalten und regulatorische Risiken zu minimieren.
  • Auswirkungen auf die Praxis: Was bedeutet die Fristverlängerung konkret für die Planung und Umsetzung Ihrer Maßnahmen?

 

09:30 - 11:00 Uhr

Davor Brčić

Senior Consultant Compliance
FCH Consult GmbH

Ist seit 2013 Syndikusrechtsanwalt, Leiter des Bereichs Recht und Beauftragtenwesen bei der Volksbank in der Region eG. Darüber hinaus langjährige Tätigkeit als Autor und Referent insbesondere für die FCH Gruppe.

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Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

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Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 1,5 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
249,00 €
06.02.2025
Seminardokumentation als PDF
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Ihr Ansprechpartner

Björn Seebach
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Ihr Dozent

Davor Brčić
Bereichsleiter Compliance
FCH Consult GmbH

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