Datenschutz in Banken kompakt: Zahlungsstromanalyse, Löschkonzept etc.

Vorgaben aus DSGVO, BDSG • Informations- und Nachweispflichten • sichere Löschkonzepte konzipieren • Maßnahmen bei Datenschutzverletzungen • Scoring, Schrems II u. v. m.

Zu den TOP Datenschutz-Themen, die aktuell die deutsche Kreditwirtschaft besonders beschäftigen, gehören u. a. die Analyse und Auswertung von Kundendaten (u. a. Zahlungsstromanalysen), der Umgang mit der Videoidentifizierung, das immer stärker zunehmende Thema Auskunftsersuchen und natürlich die Informationspflichten bei Telefonkontakten. 

Unsere Referenten aus Kreditinstitut und Aufsicht gehen auch auf aktuelle Neuerungen und Entwicklungen ein, u. a. auf die Frage zur Praxisrelevanz von Schrems II und auch auf den neuen Mustervertrag der EU-Kommission zur Auftragsverarbeitung. Die Teilnehmer haben auch in unseren digitalen Seminarformaten jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich aktiv zu beteiligen.

Seminarnummer: SE2306002 / 230602
Interessant für die Bereiche: Compliance

Aktuelle technisch-organisatorische Herausforderungen

  • Löschkonzepte
  • Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA’s)

Umgang mit Datenschutzverletzungen

  • Einbindung von Personalrat/Betriebsrat und Personalabteilung bei fahrlässigem Handeln von Mitarbeitern
  • Umgang mit Meldungen – Auslegung der Meldepflicht
  • Beispiele für DS-Verstöße
  • Zusammenspiel von Datenschutzverstößen und Auskunftsrecht des Betroffenen

Analyse und Auswertung von Kundendaten

  • Begründung, Durchführung, Beendigung von Vertragsverhältnissen
  • Gesetzliche Grundlage vs. Berechtigtes Interesse zur Datenschutzverantwortung - Einwilligung nötig oder Vertragsgestaltungsrahmen?
  • Scoring
  • PSD2 Guideline – Aufsichtliche Sicht
  • Zahlungsstromanalysen

Auskunftsersuchen 

  • Schnittstellen zu Drittanwendungen und Verbundpartnern 
  • Auswirkung des Urteils des BGH vom 15. Juni 2021, Az.: VI ZR 576/19
  • EDSA Leitlinien (Artikel 15)
  • Gestufte Auskunftserteilung – Recht auf Kopie
  • Missbrauch von Auskunftsrechten in der Praxis

Informationspflichten bei Telefonkontakten

  • Verständliches Informieren 
  • Aufzeichnung von Gesprächen, Qualitätsevaluierung

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Entwicklungen auf europäischer Ebene
  • Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz der BaFin
  • Allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten

Videoidentifizierung

  • Vorgaben der BaFin und der Datenschutzaufsicht - Was gilt
  • Abbruch der Videoidentifizierung: Achtung, Löschpflicht! 
  • Technische und organisatorische Aspekte in der praktischen Umsetzung (Zuteilung wegen Manipulations- und Missbrauchsgefahr, Einsatz von Kommunikationsprogrammen externer Anbieter, "Social Engineering")

Internationaler Datenverkehr

  • Praxisrelevanz von Schrems II / Drittstaateneinbindung in der Bankpraxis
    • Umgang mit Dienstleistern und Auftragsverarbeitern
    • Welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen sind angemessen / potenziell wirksam?
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 v. 4.6.2021: Standardvertragsklauseln
    • Kernpunkte - Inhalt und Aufbau der Standardvertragsklauseln
    • Handlungsbedarf? Keine Pflicht, aber "Kür"!
    • Optionen und Praxisempfehlungen für den Umgang mit dem Mustervertrag
  • BCR – Umgang der Aufsichtsbehörden

09:30 - 12:30 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

14.06.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Dr. Andrea Stubbe
Referat 5 Kreditinstitute und Versicherungen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

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