Compliance-Update: Finanzsanktionen, Risikoanalyse, HinSchG Follow-Up…

(Aufsichts)recht für Compliance-Beauftragte - Neuerungen aus der 8. MaRisk • Ausblick: BFSG als neue Produktanforderung & mehr • Handlungsempfehlungen und Praxistipps

Eine gesetzliche Anforderung jagt die nächste. Kaum ist eine Vorgabe in Kraft getreten, zeichnen sich bereits weitere Aktualisierungen oder Neuerungen ab. Diese Veränderungen müssen im Blick behalten werden, um eine prüfsichere Umsetzung gewährleisten zu können. 

In diesem Seminar werden Ihnen relevante rechtliche und aufsichtsrechtliche Neuerungen aufgezeigt und wertvolle Hinweise und Lösungsvorschläge für bestehende Herausforderungen im Praxisalltag gegeben. Unsere versierten Referentinnen analysieren dabei nicht nur die aktuelle Lage, sondern geben auch praxisnahe Impulse für kommende Herausforderungen. 

Raum für Fragen und Austausch ist gegeben, um sicherzustellen, dass Ihre individuellen Anliegen und Unsicherheiten angesprochen werden. Bleiben Sie compliant -  Aktuelles, praxisnah aufbereitet!  

Seminarnummer: SE2402026
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Compliance

Hinweise zu neuen Vorgaben und Richtlinien:

  • Strengere Richtlinien zum Europäischen Lieferkettengesetz: Ausblick und Handlungsempfehlungen der BaFa, inkl. Handlungshinweise
  • HinSchG Follow-Up: Neuerungen in der Bank, wichtige Hinweise für die interne Meldestelle, Best Practices
  • § 53 ZAG – Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken: Was Beauftragte beachten müssen
  • Rundschreiben 08/2023 – Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft - Auswirkung auf Kontrollen und Risikoanalyse

Impulse

  • Compliance-relevante Neuerungen aus der 8. MaRisk Compliance & Update zur Risikoanalyse: Ist eine Neubewertung notwendig?
  • Wenn übergreifende Themen wie  z.B. Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche / Schufa-Meldungen / Darlehensrechtschuld beim Compliance-Beauftragen eingehen - Lösungsansätze zur zentralen Steuerung
  • Welche prozessuale Verantwortung die MaRisk-Compliance bei der Überwachung von Finanzsanktionen trägt.

Ausblick

  •  BFSG („Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“) als neue Produktanforderung?

09:30 - 12:30 Uhr

Katrin Etteldorf

Rechtsanwältin
Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte

Katrin Etteldorf ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Arbeitsrecht. Sie ist seit 2017 bei Thümmel Schütze. Zu den Mandanten von Katrin Etteldorf gehören u.a. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungs- sowie Leasingunternehmen und Vermögensverwaltungen. Sie berät bei der strategischen Verhandlungs- und Prozessführung. Ihre Tätigkeit beinhaltet die forensische Tätigkeit in den Teilbereichen Darlehen, Leasing und sonstigen Finanzierungen sowie Kapitalanlagerecht und Vermögensverwaltung. Ferner erstreckt sich die Tätigkeit von Katrin Etteldorf auf die Beratung zu aufsichtsrechtlichen Themen sowie den Schnittstellen der Compliance wie bankbezogenes Datenschutzrecht.

Sabine Steffen

Compliance-Beauftragte
Sparkasse zu Lübeck AG

Daneben nimmt Frau Steffen die Aufgaben des Single Officers sowie des Responsible Officers wahr, ist Mitglied im Arbeitskreis für Prozesse der Finanzinformatik zum Thema „Beauftragtenwesen“ und Mitglied im Bundesverband der Compliance Manager. Auf ihrem beruflichen Werdegang war Frau Steffen in nationalen und internationalen Häusern tätig mit den Schwerpunkten Wertpapiergeschäft (u.a. Securities Services, Handel, Fondsmanagement), Operational Riskmanagement und Revision.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

29.02.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Katrin Etteldorf
Rechtsanwältin
Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte


Sabine Steffen
Compliance-Beauftragte
Sparkasse zu Lübeck AG


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