BGH-Urteil zum Prämiensparen: Drohende Zinsnachzahlungen abwenden!

Neue Entscheidung zum Referenzzins bei der Nachberechnung von Prämiensparverträgen: Neue Handlungsoptionen für Verbraucherschützer & Kunden durch europäische Abhilfeklage

Am 9. Juli 2024 legte der BGH mit seinem Urteil für die korrekte Berechnung von Zinsen in Prämiensparverträgen erstmals einen Referenzzins fest. Damit bestätigte der BGH sowohl den von dem Sächsische Oberlandesgericht in Dresden für langfristige Prämiensparverträge der Ostsächsischen Sparkasse in Dresden zugrunde gelegte Zinssatz als auch das Oberlandesgericht Naumburg mit einem vergleichbaren Urteil über die Saalesparkasse (Az. XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23). Verwendet werden muss demnach als Maßstab ein Referenzzinssatz, der dem Zinssatz entspricht, der für langlaufende deutsche Bundeswertpapiere mit einer verbleibenden Laufzeit von acht bis 15 Jahren gezahlt wird.

Das BGH-Urteil könnten bedeuten, dass den betroffenen Prämiensparern deutlich mehr Zinsen zustehen als die sie von ihren Instituten erhalten haben. Allerdings stellte der BGH klar, dass die Ansprüche von Hunderttausenden Kunden mit schon länger abgelaufenen Prämiensparverträgen jetzt endgültig verjährt sind. Dennoch ist zu erwarten, dass die Kunden selbst oder über die Verbraucherzentralen im Wege der Abhilfeklage erhebliche Schadensersatzansprüche gegen Ihr Institut geltend machen.

Dieses Seminar richtet sich an die Bankjuristen, das Beschwerdemanagement, das Vorstandssekretariat sowie an die Interne Revision.

Seminarnummer: SE2409051
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Einlagen-& Wertpapiergeschäft

Programmauszug:

  • Welche Verträge fallen unter diese Rechtsprechung?
    • Definitionen von BGH versus BaFin
    • Hilfestellung zur Einordnung, ob hauseigene Prämiensparverträge betroffen sind
  • Konsequenzen aus der neuen Rechtsprechung des BGH:
    • Umgang mit Kundenbeschwerden
    • Einzelfallentscheidung?
    • Ergänzende Vertragsauslegung 
  • Geschickte Positionierung der Bank im Nachgang zu dieser Rechtsprechung:
    • Verträge kündigen?
    • Was folgt aus den Aussagen zur Verjährung von Ansprüchen?
    • Umgang mit offenen Kundenfällen?
  • Risiken aus der neuen Abhilfeklage nach VDuG:
    • Wer kann diese nutzen?
    • Ist diese Klageart ein noch schärferes Schwert als die bisherigen Möglichkeiten der Verbraucherschützer?
  • Welche Möglichkeiten hat die BaFin nach § 4 FinDAG über eine erneute Allgemeinverfügung gegen die Banken?
  • Fazit & Praxistipps

14:00 - 15:30 Uhr

Prof. Dr. Roman Jordans

Rechtsanwalt (of Counsel), Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Prof. Dr. Roman Jordans, RA, seit 2008 Fachanwalt für Bank-/Kapitalmarktrecht. Langjähriger (Chef-)Justiziar einer Sparkasse. Seit März 2019 bei CBH Rechtsanwälte mit Fokus auf Bankrecht/Prozessführung für und Beratung von Banken. Die Professur für Wirtschaftsrecht (IU) hat er seit Juli 2022 inne.

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13.09.2024
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Ihr Dozent

Prof. Dr. Roman Jordans
Rechtsanwalt (of Counsel), Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
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