Testamentsvollstreckung: Lukratives Geschäft vs. Rechtssicherheit

● Rechtlicher Rahmen ● Aufgaben, Rechte, Pflichten & Risiken (Fallstrick: Rechtsberatung?) ● Angemessene Vergütungsregelungen ● Lukratives Ertragsfeld?
Seminarnummer: SE2310016
Interessant für die Bereiche: Vorstand & Aufsichtsrat, Einlagen-& Wertpapiergeschäft

Themen u.a. 

  • Rechtliche Grundlagen einer Testamentsvollstreckung
  • Was ist mit bestehenden oder zukünftigen Vollmachten?
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers
  • Doppelrolle „Testamentsvollstrecker und Wertpapierdienstleistungsunternehmen“
  • Drohende Haftungsrisken
  • Motive für Testamentsvollstreckungen aus Kunden- und Banksicht
  • Testamentsvollstreckung als (Bank-)Dienstleistung, u.a.
    • effiziente und sachgerechte Analyse des Nachlassvermögens
    • Generationsmanagement und Unternehmensnachfolge
    • Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung und
    • mögliche Interessenskonflikte
    • Abwicklung in der Praxis
  • (Angemessene) Vergütungsregelungen und Vergütungssätze, Sondervergütungen und Honorarvereinbarungen
  • Prüfungserfahrungen mit der Internen Revision

 

10:00 - 13:00 Uhr

Sigrid Laves

Rechtsanwältin
BRANDI Rechtsanwälte

langjährige Fachbereichsleiterin Wertpapier- und Kapitalmarktrecht beim Sparkassenverband Niedersachsen

Volker Meierhöfer

Chief Compliance Officer 656 Stiftungen/Spenden/GWG/Compliance
Sparkasse Neuss

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

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26.10.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Sigrid Laves
Rechtsanwältin
BRANDI Rechtsanwälte


Volker Meierhöfer
Chief Compliance Officer 656 Stiftungen/Spenden/GWG/Compliance
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