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BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung - Digitalisierungsbremse und Ende der Vertrauensarbeitszeit?
In seinem Beschluss vom 13. September 2022 (BAG, Az. 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden erfasst werden kann.
Wer muss die Arbeitszeit zukünftig erfassen? - gilt dies auch für AT-Mitarbeiter, bei denen dies oftmals vertraglich anders geregelt ist?
Was genau muss erfasst werden und wie ist das z.B. in der mobilen Arbeitswelt zu realisieren? - reicht Kommen-Gehen, was ist mit Pausen, z.B. Kinder abholen oder fortbringen?
Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden? - bestehen Vorgeben zur Art der Erfassung?
Welche Vorgaben gibt es zur Aufbewahrung der Erfassungen? - wer kontrolliert, dass diese lückenlos vorhanden sind?
Wer kontrolliert die Umsetzung generell? - besteht die Gefahr von Strafen?
Umsetzung des Urteils in ein neues Arbeitszeitgesetz? - besteht die rechtliche Möglichkeit Bereiche auszunehmen?
Das Seminar zeigt die aktuelle Situation in der Bankpraxis und bietet konkrete Lösungsansätze.
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