BAG zur Arbeitszeiterfassung - Handlungsbedarf für alle Banken!

Wer muss die Arbeitszeit erfassen? Wie muss diese dokumentiert werden? Was bleibt von der Vertrauensarbeitszeit? Müssen jetzt AT-Mitarbeiter auch erfassen?
Seminarnummer: 230106
Interessant für die Bereiche: Personal & Führung, Vorstand & Aufsichtsrat

BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung - Digitalisierungsbremse und Ende der Vertrauensarbeitszeit?

In seinem Beschluss vom 13. September 2022 (BAG, Az. 1 ABR 22/21) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit der Arbeitnehmenden erfasst werden kann.  

Wer muss die Arbeitszeit zukünftig erfassen? - gilt dies auch für AT-Mitarbeiter, bei denen dies oftmals vertraglich anders geregelt ist?

Was genau muss erfasst werden und wie ist das z.B. in der mobilen Arbeitswelt zu realisieren? - reicht Kommen-Gehen, was ist mit Pausen, z.B. Kinder abholen  oder fortbringen?

Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden? - bestehen Vorgeben zur Art der Erfassung?

Welche Vorgaben gibt es zur Aufbewahrung der Erfassungen? - wer kontrolliert, dass diese lückenlos vorhanden sind?

Wer kontrolliert die Umsetzung generell? - besteht die Gefahr von Strafen?

Umsetzung des Urteils in ein neues Arbeitszeitgesetz? - besteht die rechtliche Möglichkeit Bereiche auszunehmen?

Das Seminar zeigt die aktuelle Situation in der Bankpraxis und bietet konkrete Lösungsansätze.

11:00 - 12:30 Uhr

Dr. Thorsten Christoffer

Leiter Personalpolitik und Personalcontrolling
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale

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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

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12.01.2023
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