Aufsichtsrechtliche Anforderungen zum Outsourcing (MaRisk, BAIT, DORA)

Grundlagen für Auslagerungen • Definition von Auslagerungen & Fremdbezügen & Besonderheiten • Aufgaben des/der Auslagerungsbeauftragten

Die Steuerung der Auslagerungen und der sonstigen Fremdbezüge ist durch die MaRisk stärker in den Fokus der Aufsicht und damit auch der internen und externen Prüfungen gerückt. Das Auslagerungsmanagement bildet für alle Institute einen festen organisatorischen Bestandteil des Risikomanagements und des IKS. Insbesondere muss jedes Institut einen Auslagerungsbeauftragten bestellen. Diese Funktion soll die Koordination und Überwachung der dezentralen Steuerung der Dienstleister übernehmen und der Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen Bericht erstatten. Machen Sie sich jetzt mit diesem Seminar mit den regulatorischen und organisatorischen Grundlagen des Outsourcings vertraut.

Seminarnummer: SE2310020 / 231020
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Compliance

Mit diesem und weiteren Seminaren können Sie auch ein Zertifikat erwerben,
alle Infos finden Sie hier:

Zertifizierter Auslagerungsbeauftragter (FCH)

05.10.2023 - 10.10.2023

Produktnummer: SE2310019

Aufsichtsrechtliche Anforderungen zum Outsourcing (MaRisk, BAIT, DORA) und Aufgaben des Auslagerungsbeauftragten

  • Organisatorische Einordnung des Auslagerungsmanagements
  • Abgrenzung der Funktion im Governance-Modell der drei Linien
  • Auslagerungen als Schwerpunkt der MaRisk, BAIT und EBA – aufsichtliche Erwartungen an die praktische Umsetzung
  • Was bedeutet DORA und welche Auswirkungen hat das auf die Auslagerungssteuerung?
  • Allgemeine Anforderungen an die Steuerung von wesentlichen und unwesentlichen Auslagerungen
  • Strategische Vorgaben für die Steuerung der Auslagerungen

10:00 - 13:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

18.04.2023
150,00 €
05.10.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Björn Seebach
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Björn Dommel
Geschäftsführer
FCH Consult GmbH

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