Aufgepasst! Prüfung von Kreditfrühwarnverfahren nach MaRisk & EBA

Neue Prüfungsschwerpunkte aus MaRisk & EBA Leitlinien (u.a. Datenaktualität, qualitative Faktoren) • Laufende Validierung • Risikoindikatoren

Die laufende, dynamische Erfassung und Einschätzung der Risikosituation ist ein wesentlicher Teil des Risikomanagements und steht erklärtermaßen im Fokus der Bankenaufsicht und Abschlussprüfer. Keine oder falsche Frühwarnverfahren schränken die Aussagekraft ermittelter Risikoprofile stark ein und bergen die Gefahr von Fehlsteuerungen oder Unterschätzung der Risikosituation. Die Aufsicht rückt daher Methoden zur frühzeitigen Risikoidentifizierung nicht nur durch die MaRisk, sondern auch durch verschärfte Vorgaben zur Erfassung, Auswertung und Meldung von Risikodaten in den Fokus von Institutsprüfungen. Mit den aktuellem MaRisk und der EBA-Leitlinie zur (laufenden) Kreditüberwachung haben sich die Vorgaben weiter verschärft, unter anderem mit Blick auf die Datenaktualität/-infrastruktur und den Einbezug qualitativer Faktoren.

Seminarnummer: SE2411044
Interessant für die Bereiche: Revision, Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung

Risikofrüherkennung im Kreditgeschäft • Frühwarnverfahren als wesentlicher Baustein einer angemessenen Kreditrisikosteuerung 

  • Aufsichtsrechtliche Anforderungen aus den aktuellen MaRisk an Frühwarnverfahren – Vorgaben aus EBA Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung (EBA/GL/2020/06) – Auslegungshinweise – Nutzung von Öffnungsklauseln 
  • Auswahl und laufende Überprüfung geeigneter quantitativer und qualitativer Frühwarnindikatoren – Treffsicherheit der relevanten Risikomerkmale – Datenqualität/-infrastruktur – anlassbezogene Analysen (Pandemie, Krieg, Inflation, Energie-/Rohstoffknappheit, Lieferketten, Nachhaltigkeitsrisiken etc.)
  • Rechtzeitige Durchführung von Forbearance-Maßnahmen (Restrukturierung/Umschuldung) und Erfolgskontrolle
  • Kurzüberblick über die Anforderungen an die Intensiv- und Problemkreditbearbeitung einschließlich aufsichtsrechtlicher Vorgaben für leistungsgestörte Kredite (EBA/GL/2018/06) – umgesetzt in den MaRisk 
  • Wesentliche Dokumentationsanforderungen: u. a. Nachvollziehbarkeit des Frühwarnsystems, gewählte (Risiko)Indikatoren, Überwachungsverfahren
  • Beurteilung der Angemessenheit der Frühwarnverfahren und -indikatoren im Zusammenhang mit dem institutsspezifischen Risikoprofil

09:30 - 11:00 Uhr

Christian Koch

Prüfer Referat Bankgeschäftliche Prüfungen
Deutsche Bundesbank

Seit 2007 bei der Deutschen Bundesbank beschäftigt und hat damit mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der bankgeschäftlichen Prüfungen. Seine Schwerpunkte umfassen dabei MaRisk-Prüfungen (ICAAP, Kreditgeschäft) und IRBA-Abnahmeprüfungen (Kredit- und Ratingprozesse). Langjähriger und sehr erfahrene

Gestiegene Anforderungen an die Prüfung von Risikofrühwarnverfahren durch die Interne Revision

  • Prüfung von Frühwarnverfahren in der betrieblichen Praxis
  • Typische
  • Ableitung von Votierungen aus dem Frühwarnsystem und Konsistenz der Votierungen
  • Trennschärfe und Validierung des Frühwarnsystems
  • Grenzen des Frühwarnsystems
  • Retrograde Betrachtung der Frühwarnverfahren
  • Prüfung der Geeignetheit von Frühwarnindikatoren und Konsistenz mit Vorgaben aus Geschäfts-/Risikostrategie
  • Weitere Instrumente der Früherkennung
  • Erkenntnisse aus aktueller § 44er Prüfung
  • Zeitnahe Reaktion auf aktuelle (Risiko-)Entwicklungen und parallele Ad-hoc-Ausrichtung von Prüfungsplanung und Prüffeldern  
    • Erkenntnisse aus aktuellen Forderungsbewertungen (Ukrainekrise, Energiekrise, Inflation, Projektentwickler usw.)
    • Frühwarnsystem stößt an seine Grenzen (Stichwort: Überbrückungsdarlehen, Förderkredite, ausreichende Liquidität usw.)
    • Musterfragebögen und Checklisten

11:00 - 12:30 Uhr

Andreas Gertz

Fachrevisor Kredit- und Vertriebsrevision
Sparkasse Essen

Herr Gertz, Diplom-Kaufmann / Bankkaufmann, ist seit fast 30 Jahren bei der Sparkasse Essen und langjähriger Referent beim FCH und der Sparkassen-Akademie NRW. Er ist Fachrevisor Kredit mit den Schwerpunkten Problemkreditbearbeitung (einschl. Intensivbetreuung, Frühwarnverfahren), Kredit-Meldewesen,

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

29.11.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Jürgen Blatz
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Christian Koch
Prüfer Referat Bankgeschäftliche Prüfungen
Deutsche Bundesbank


Andreas Gertz
Fachrevisor Kredit- und Vertriebsrevision
Sparkasse Essen


Sie haben ein Seminar verpasst oder haben an dem Seminartermin keine Zeit?

Dann nutzen Sie die innovative und flexible Non-Stop-Wissensvermittlung per 24/7-Streaming-Plattform FCH BankFlix.

Mehr erfahren
Werden Sie Sponsor!

Sie sind etablierter bzw. zertifizierter Lösungsanbieter im Finanzsektor? Dann reihen Sie sich ein in die Liste unserer namhaften Kooperationspartner. Werden auch Sie Sponsor und präsentieren Ihre Produkte und Ihr Unternehmen auf unseren Seminaren einer qualifizierten, institutsübergreifenden und klar fokussierten Zielgruppe.

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit dem Tool Matomo aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Matomo.