Im Prozess der Kreditanalyse nimmt die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit (KDF) bei der Kreditvergabe/-überwachung von Firmenkunden eine herausragende Bedeutung ein. In der Praxis wird jedoch den zentralen aufsichtsrechtlichen Vorgaben – zukunftsgerichtete Analyse, Einbezug negativer Aspekte und Szenariobetrachtungen – zu wenig Beachtung geschenkt. Das Vorgehen und die Berechnungsmethoden liegen im Ermessen der Institute. Basis bildet die Ermittlung der zukünftigen und nachhaltigen Cashflows. Unter Berücksichtigung des aktuellen Konsultationsentwurf neuen MaRisk 2023 - mit neuer Verweistechnik auf die EBA-Kredit-Leitlinie - wird aufgezeigt, wie ein strukturiertes Vorgehen zur Ermittlung einer „verlässlicheren“ KDF in der Kreditpraxis/-prüfung aussehen sollte, und welche (Analyse- )Fallstricke/Problembereiche hierbei zu beachten sind.
14:00 - 17:00 Uhr
NEUE MaRisk 2023 & EBA-Kredit-Leitlinie: Neue aufsichtsrechtliche Vorgaben zur Sicherstellung einer hohen Kreditqualität
- Neue verschärfte Anforderungen aus dem aktuellen Novellierungsentwurf der neuen MaRisk 2022 vom 26.09.2022 - zahlreiche, nicht unproblematische Verweise auf die EBA-Guideline zur Kreditvergabe/-überwachung"
- Sehr hoher Detailierungsgrad der neuen Vorgaben (u.a. expliziter Verweis auf Textziffer 8.3. der EBA-Leitlinie)
- Kreditvergabeverfahren und Kreditwürdigkeitsprüfung: u. a. erweiterte Anforderungen an die Informations- und Datenerhebung von Kreditnehmern, – laufende Überwachung der Kapitaldienstfähigkeit
- Unterteilung der Geschäftskunden in Mikro- und kleine Unternehmen, sowie mittlere und große Unternehmen mit speziellen Analyseanforderungen
Beurteilung der zukunftsgerichteten Kapitaldienstfähigkeit: Ermittlungsmethoden
- Zentral: zukunftsgerichtete Kapitaldienstfähigkeit – hohe und prozesstechnisch heikle Anforderungen an Sensitivitäts-/Negativ-Szenarioanalysen – Einbezug von Marktereignissen und kreditbezogenen Ereignissen
- Praktische Hinweise für ein strukturiertes und praxisgerechtes Vorgehen
- Institutseinheitliches Berechnungsschema: Einfluss von Geschäftsmodell und Risikokultur des jeweiligen Instituts
- Tipps für eine Quick-Check-Analyse der (nachhaltigen) Kapitaldienstgrenze und Bestimmung der Kapitaldienstauslastung
Prognostizierbarkeit der zukünftigen Cashflows – Konsequenzen für die Analyse
- Analyse des Free Cashflows für den Schuldendienst der betrachteten Kreditfazilität
- Ermittlung des Cashflows nach direkter und indirekter Methode – Analyseansätze/Aussagekraft der verschiedenen Cashflow-Größen
- Grundstruktur von Cashflow-Statements – Abgrenzung zur Kapitalflussrechnung
- Cashflow-Projektionen und deren Einflussgrößen: u. a. Annahmen/Prognosen (Daten, zeitlicher Ablauf), Einfluss der Branche/Markt, Produktzyklusphase · Verschuldungsfähigkeit, Schuldendienstdeckungsgrad (DSCR) als zentrale Größen · Ableitung unterschiedlicher Szenarien (z. B. Stress-Szenarien mit Umsatzrückgang bzw. Kostensteigerungen) – Hinweise für adverse Szenarien
- Kapitalflussrechnung als wichtiger Ankerpunkt der Kreditanalyse – Analyse von Planzahlen, Validierung, Szenarioanalysen
- Analyse von unterjährigen Liquiditätsplänen – Plausibilitätsprüfungen · Ableitung Frühwarnindikatoren aus Liquiditäts-/Cashflow-Entwicklung
Das Seminar ist das Modul 2 des Zertifikates "Zertifizierter Kreditanalyst (FCH)". Am Ende der Seminarreihe erhalten die Zertifikats-Teilnehmer Kontrollfragen und bei erfolgreicher Beantwortung ein FCH-Zertifikat als dokumentierten Qualifizierungsnachweis.
Bei Einzelbuchungen von Modulen erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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