Achtung Kartellrecht-Problemfälle bei bankübergreifenden Abstimmungen

Gespräche über Einkauf, Produkte, Konditionen - Wo sind die rechtlichen Grenzen? • Wesentliche Inhalte & Anwendungsbereiche: GWB, UWG & PAngV • Dos & Don’ts • Praxisfälle

Mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen trat eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte in Kraft, mit der das Kartellrecht im November des letzten Jahres verschärft und dem Bundeskartellamt durchgreifende Befugnisse eingeräumt wurde, um effektiver gegensteuern zu können, wenn es bei seinen sogenannten Sektoruntersuchungen erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen feststellt, also auch, wenn keine Kartellrechtsverstöße vorliegen. 

Einfach erklärt schützt das Kartellrecht bzw. Kartellverbot den gesunden sowie fairen Wettbewerb auf dem Markt und soll das Wirtschaftswachstum fördern. Zusammenschlüsse von mehreren Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, sollen hingegen verhindert werden. Demzufolge ist verboten, wenn Unternehmen sich beispielsweise über Preise oder Vertragsbedingungen absprechen. 

In den Instituten ist gerade in den Fachabteilungen Vertrieb bzw. Vertriebsmanagement und Einkauf häufig nicht bekannt, dass „bankübergreifende“ Absprachen „Wettbewerbsstörungen“ beinhalten können. In diesem Seminar werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen anhand vieler Praxisbeispiele mit den Dos and Don´ts erklärt sowie Problemfälle, wie die Abstimmungen zwischen den Banken über Kreditmargen, die Gleichschaltung von Angebote von Bankprodukten, z.B. Kontomodelle/ -Konditionen sowie Maßnahmen zur Einkaufsoptimierung/ Dienstleistungen mit sog. Einkaufspooling aufgezeigt, damit Sie Kartellverstöße in Ihrem Institut vermeiden.  

Seminarnummer: SE2406076
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Bankrecht

Programmauszug:

  • Überblick zum Kartellrecht
    • Was ist zu beachten?
    • Wo steht es?
    • Wer ist die zuständige Aufsicht?
    • Ziele der Aufsicht oder des Kartellrechts?
  • Wesentliche Inhalte und Anwendungsbereiche
    • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
    • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    • Preisangabenverordnung (PAngV)
  • Fazit: Dos and Don’ts
  • Problemfälle & Best Practice, u.a.
    • Abstimmungen zwischen den Banken über Kreditmargen
    • Gleichschaltung von Angebote von Bankprodukten, z.B. Kontomodelle/ -Konditionen
    • Einkaufsoptimierung/ Dienstleistungen – Einkaufspooling

14:00 - 17:00 Uhr

Markus Kessel

Rechtsanwalt/ Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht/ Bank- und Kapitalmarktrecht
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Berät und vertritt Kreditinstitute zu allen Rechtsfragen rund ums Kreditrecht, Mietrecht sowie Kartellrecht

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
399,00 €
27.06.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Markus Kessel
Rechtsanwalt/ Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht/ Bank- und Kapitalmarktrecht
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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