Mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen trat eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte in Kraft, mit der das Kartellrecht im November des letzten Jahres verschärft und dem Bundeskartellamt durchgreifende Befugnisse eingeräumt wurde, um effektiver gegensteuern zu können, wenn es bei seinen sogenannten Sektoruntersuchungen erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen feststellt, also auch, wenn keine Kartellrechtsverstöße vorliegen.
Einfach erklärt schützt das Kartellrecht bzw. Kartellverbot den gesunden sowie fairen Wettbewerb auf dem Markt und soll das Wirtschaftswachstum fördern. Zusammenschlüsse von mehreren Unternehmen, die den Wettbewerb beschränken, sollen hingegen verhindert werden. Demzufolge ist verboten, wenn Unternehmen sich beispielsweise über Preise oder Vertragsbedingungen absprechen.
In den Instituten ist gerade in den Fachabteilungen Vertrieb bzw. Vertriebsmanagement und Einkauf häufig nicht bekannt, dass „bankübergreifende“ Absprachen „Wettbewerbsstörungen“ beinhalten können. In diesem Seminar werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen anhand vieler Praxisbeispiele mit den Dos and Don´ts erklärt sowie Problemfälle, wie die Abstimmungen zwischen den Banken über Kreditmargen, die Gleichschaltung von Angebote von Bankprodukten, z.B. Kontomodelle/ -Konditionen sowie Maßnahmen zur Einkaufsoptimierung/ Dienstleistungen mit sog. Einkaufspooling aufgezeigt, damit Sie Kartellverstöße in Ihrem Institut vermeiden.
Programmauszug:
14:00 - 17:00 Uhr
Markus Kessel
Rechtsanwalt/ Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht/ Bank- und Kapitalmarktrecht AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Berät und vertritt Kreditinstitute zu allen Rechtsfragen rund ums Kreditrecht, Mietrecht sowie Kartellrecht
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Markus KesselRechtsanwalt/ Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht/ Bank- und KapitalmarktrechtAWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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