§ 44 KWG: Feststellungen aus Sonderprüfungen in 2024 vermeiden

Darstellung der wesentlichen Feststellungen aus den Bereichen Organisation, IKS, Interne Revision, IT und Beauftragtenwesen • Hinweise zur Vermeidung und Bereinigung

Feststellungen bei Sonderprüfungen nach §44 KWG verursachen einen immer höheren Bearbeitungsaufwand hinsichtlich der Bereinigungen. Vermehrt werden derzeit Feststellungen getroffen, da die Anforderungen der Aufsicht zunehmen, die Zeit zur Umsetzung jedoch geringer wird. In unserem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Feststellungen der laufenden und vergangenen Prüfungssaison.  

Seminarnummer: SE2311035 / 231135

Wesentliche Feststellungen bei Sonderprüfungen nach §44 KWG aus der laufenden Prüfungssaison

Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Feststellungen aus aktuellen Prüfungen gemäß § 44 KWG in den Bereichen Organisation, Internes Kontrollsystem (IKS), Interne Revision, IT und Beauftragtenwesen. Sie erhalten wertvolle Einblicke in die aktuelle Prüfungspraxis der Aufsicht und erfahren, welche Herausforderungen und Schwachstellen in den Fachbereichen häufig festgestellt werden.

Darüber hinaus werden Ihnen konkrete Hinweise zur Vermeidung von Feststellungen gegeben. 


10:00 - 13:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

27.11.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Björn Seebach
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Björn Reher
Partner Financial Services / Audit
Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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