FCH BeratungAktuell: Delikt- und Schadenfälle
Effizient, professionell & lautlos managen
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Die Entwicklung wirksamer Maßnahmen gegen strafbare Handlungen durch Mitarbeiter und/oder externe Dritte stellt für viele ein „ungeliebtes“ Thema, da unverändert der Glaube weit verbreitet ist, dass dies im eigenen Haus nicht passieren kann. Ungeachtet dessen ist die Verhinderung von strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute nunmehr bereits seit vielen Jahren eine gesetzliche Pflicht gemäß § 25h KWG. Daraus folgt sich entsprechend zu organisieren und vor allem auch für den Fall vorzubereiten und aufzustellen, wenn dann zumeist „plötzlich und unerwartet“ ein (komplexerer bzw. komplizierter) Delikt- bzw. Schadenfall aufgedeckt wird.
Mit unseren praxiserprobten und durch Experten begleiteten Beratungsangeboten unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung eines wirksamen Internen Kontrollsystems für strafbare Handlungen sowie beim Delikt-/Schadenfallmanagement:
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