ESG-Faktoren im Risikomanagement-Prozess und Internen Kontrollsystem
Wesentlichkeit von ESG-Risiken • Geschäftsmodellrisiken als neue, von ESG-Faktoren betroffene Risikoart • Überführung von ESG-Risiken in die Gesamtbanksteuerung
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema: Aufsichtliche Neuregelungen zur nachhaltigen Finanzwirtschaft stellen die Kreditinstitute zunehmend vor Herausforderungen. Somit müssen sich Banken mit ihren Nachhaltigkeits-/ESG-Faktoren im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem kritisch auseinandersetzen. Zwar werden bislang derartige Risiken nicht als neue Risikoarten eingestuft, besitzen jedoch eine Katalysatorwirkung für nach MaRisk wesentliche Risiken. Daher ist zu erwarten, dass ESG-Risiken zur Wesentlichkeitseinstufung in der Risikoinventur zu erfassen sowie zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit mit ausreichend Risikodeckungspotenzial zu unterlegen sind. Bei einem hohen Anteil an ESG-Risiken im Institutsportfolio ist ein marktweites Szenario durchzuführen, wobei wegen fehlender historischer Bewertungsdaten bei Klima-Stresstests u.ä. auf Expertenschätzungen zurückzugreifen ist.
Vortragsinhalte
- Integration von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Wesentlichkeitsbeurteilung im Rahmen der institutsindividuellen Risikoinventur – ESG-Risiken als eigene Risikoart oder als Komplementärrisiko?
- Nachhaltigkeit-Szenarien: Klima-Stresstest als notwendige Ergänzung im Stresstest-Programm? • Simulation angemessener ESG-Stresstests vor Hintergrund fehlender historischer Bewertungsdaten
- Messung von ESG-Risiken: Erweiterung der Risikomessverfahren um geeignete Risikoparameter • valide Messung vs. Zukunftsorientierung • Steuerungsimplikationen • Anpassung des Datenhaushalts
- Geschäftsmodellrisiken als besonders betroffene neue Risikoart aufgrund von ESG-Faktoren • kritische Beurteilung von Veränderungsprozessen im Geschäftsumfeld
- Überführung von ESG-Risiken in die Gesamtbanksteuerung: Ergänzung des Limitsystems? • Risikoberichterstattung über ESG-Faktoren • Empfehlungen zum Aufbau von Frühwarnverfahren/-prozessen
Beratungsangebot anfordern