Auslagerung Hinweisgebersystem
Wir übernehmen die Whistleblower-Funktion für Sie
Inhaltsverzeichnis:
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Die Notwendigkeit ein Hinweisgebersystem im Institut einzurichten ist nicht neu. Bislang war die Anzahl der eingegangenen Hinweise meist überschaubar. Allerdings hat die Pandemie gezeigt, wie schnell sich auch interne Vorgaben und Prozesse ändern. Und wie schnell sich betrügerische Absichten und Handlungen von Mitarbeitern anpassen. Deshalb ist ein sauber aufgestelltes Hinweisgebersystem wichtiger denn je. Wir übernehmen die Funktion des Ombudsmanns sowie dessen Stellvertreter für Sie.
Wir legen Wert auf Fairness aller Beteiligten – sowohl im Umgang mit Hinweisgebern als auch mit Beschäftigten, die von einem Vorwurf betroffen sind.
Ihre konkreten Vorteile:
- Erfahrener Rechtsanwalt oder Beauftragter als Ombudsmann;
- Etablierte und bewährte Prozesse;
- Möglichkeit weiterer Sachverhaltsklärung;
- Höchstmögliche Vertraulichkeit und dadurch Akzeptanz im Institut.
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