Michael Wellershaus, Mitglied des Vorstandes, Stadtsparkasse Remscheid
Für Regionalbanken sind die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nach einem längeren Diskussionsprozess am 09.08.2017 zur Konsultation veröffentlichten und nach kurzer Konsultationsfrist verabschiedeten Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV) eine weitere regulatorische Herausforderung.
Im Kontext der jeweiligen Institutssicherung der Regionalbanken wird die Verantwortung für die Erstellung und Einreichung eines aktuellen Sanierungsplans am Beispiel von Sparkassen aufgegriffen. In diesem Zusammenhang wird auch die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung für die jeweilige Ausgestaltung und krisenfallbedingte Umsetzung des Sanierungsplanes erörtert. Hierbei spielt insbesondere die Abwägung zur Ausgestaltung eines eigenen Sanierungsplans gegenüber dem Anschluss an ein Institutssicherungssystem aus Vorstandssicht eine maßgebliche Rolle. Dabei werden vor allem auch Anforderungen und Umsetzungshürden bei der Umsetzung des Sanierungsplanes eines Institutssicherungssystems beleuchtet.
Welche Fragestellungen greift der Sanierungsplan auf?
- Eine besondere Bedeutung kommt der Schwachstellenanalyse der Geschäftsaktivitäten und der Unternehmensstruktur zu.
- Ebenfalls ist die Festlegung von Krisenszenarien zur Prüfung der Wirksamkeit von möglichen Handlungsoptionen von Bedeutung.
- Ergänzt werden diese Vorgaben um quantitative und qualitative (Früh-)Warnindikatoren.
Der Dokumentation der Prozesse, zugehörigen Verantwortlichkeiten und möglichen Eskalationswegen kommt in den Organisationsrichtlinien – wie immer bei bankaufsichtlichen Fragestellungen – eine große Bedeutung zu. Ohne diese zu vernachlässigen, erscheint
die Bewertung der eigenen Sanierungsfähigkeit sowie die Einschätzung von nicht zu bewältigenden Krisensituationen für die Institute deutlich wichtiger, als die rein formale Betrachtung. Der Umgang mit den Anhaltspunkten und Handlungsoptionen erscheint dabei besonders wichtig.
SEMINARTIPPS
Sanierungsplanung in Regionalbanken: Anforderungen & Umsetzungshürden, 25.03.2019, Frankfurt/M.
FCH Fit & Proper VORSTAND: Risikomanagement, 06.05.2019, Berlin.
Sachgerechte Stresstests & adverse Szenarien in RTF- & Kapitalplanung, 13.05.2019, Köln.
RWA-Optimierung bei knapper werdendem Eigenkapital, 21.10.2019, Frankfurt/M.
Neue RTF-Praxis:(un)sachgerechte adverse Szenarien als Herausforderung, 24.10.2019, Frankfurt/M.
Wie alle wesentlichen Inhalte ist auch der Sanierungsplan dem
Aufsichtsorgan vorzustellen. Die Art und Weise sowie die Tiefe der Darstellung zur Abstimmung des Sanierungsplans mit dem Aufsichtsorgan rundet das Bild entsprechend ab.
PRAXISTIPPS
- Analysieren Sie, ob ein eigener Sanierungsplan sinnvoll für Sie ist oder ob es zielführender ist, sich einer Institutssicherung anzuschließen.
- Halten Sie Ihr Aufsichtsorgan eng informiert.
- Prüfen Sie, ob Wechselwirkungen zur Geschäftsstrategie und zum SREP vorliegen.
- Analysieren Sie, ob Sie aus dem Sanierungsplan Impulse für Stresstests generieren können.
Beitragsnummer: 992