Montag, 3. Dezember 2018

Verzahnung Meldewesen und Risikocontrolling am Bsp. Liquiditätsrisiko

Tobias Westbrock, Referent Risikocontrolling, Institutssteuerung, abcbank Köln

Die Anforderungen an das periodische Meldewesen und die Risikocontrollingprozesse wachsen durch die aktuelle MaRisk-Novelle immer weiter zusammen. Nicht nur werden Prognosen von steuerungsrelevanten Kennzahlen gefordert, die das Meldewesen oft nicht ohne Hilfe darstellen kann, sondern es werden auch Daten gemeldet, aus denen die Aufsicht sich ein eigenes Bild der Risikostruktur eines Institutes machen kann.

Vor diesem Hintergrund wird es immer wichtiger, Meldewesen und Risikocontrolling datenseitig miteinander zu verbinden, damit offizielle Meldungen und Risikoreporting keine inkonsistenten Aussagen treffen. Dementsprechend können einige Anforderungen der MaRisk auf der Datengrundlage des Meldewesens aufgebaut werden. Gerade am Beispiel des Liquiditätsrisikos, das viele Neuerungen in den MaRisk erfahren hat, lässt sich dies gut verdeutlichen.

BUCHTIPP


Liquiditätsrisikomanagement deutscher Regionalbanken unter ganzheitlicher Betrachtung der drei Baseler Säulen, 2017.


Chancen bei aktuellen Meldungen und ihren Historien

So sind die kurz-, mittel- und langfristigen Liquiditätsübersichten, die nach BTR 3.1 Tz. 3 für normale Marktphasen zu betrachten sind, gut mit der Liquiditätsablaufbilanz/Maturity Ladder (C66) der Additional Monitoring Metrics for Liquidity Reporting (AMM) darstellbar.

Für die Ableitung der Stressszenarien nach BTR 3.1 Tz. 8 hingegen kann zwar auf den gemeldeten Liquiditätsverlauf unter Normalbedingungen aufgebaut werden, doch sind zweifellos eigene Analysen zur Identifizierung geeigneter Stressparameter notwendig, die ein isoliertes Meldewesen nicht bewerkstelligen kann.

Auch die Anforderungen an die Risikoberichterstattung (BT 3.2 Tz. 2), die Prognosen für die Liquiditätskennziffer (LCR) und die Refinanzierungspositionen fordern, können zwar auf Meldedaten aufgebaut werden, sind aber nicht ohne eine historische Analyse ihrer Bestandteile und deren Schwankungsbandbreiten zu bewerkstelligen.

SEMINARTIPPS

COREP 2019: Verschärfte Vorgaben & Umsetzungsprobleme, 09.04.2019, Frankfurt/M.

Fit für FINREP für HGB-Bilanzierer: Neue Vorgaben & Auslegungsfragen, 10.04.2019, Frankfurt/M.

Update: COREP & Liquiditätsmeldewesen 2020, 14.10.2019, Köln.

Aufbau einer workflowbasierten Meldewesen-Datenbank, 15.10.2019, Köln.

Herausforderungen am Beispiel der NSFR

Gerade die Prognose der NSFR dürfte viele kleinere Institute vor größere Herausforderungen stellen, da sie mit dieser bisher keine oder nur wenige Erfahrungen haben.

Für die Kennzahl, die für sie bisher nicht einzuhalten ist, haben sie keine umfangreiche Historie, auf die sie zurückblicken können. Abgesehen davon, dass die Vorgaben von Seiten der EBA bzgl. der zu verwendenden Gewichtungsfaktoren noch nicht finalisiert wurden.

Dennoch wird die Kennzahl in absehbarer Zeit und voraussichtlich ohne Einführungsfrist vollständig zu erfüllen sein, was ab diesem Stichtag auch ihre Prognose notwendig macht.

Als Vorbereitung sollten hier die Vorgaben des Baseler Ausschusses hinsichtlich der Gewichtungsfaktoren herangezogen werden. Verbindet man diese wiederum mit der Datengrundlage der Maturity Ladder unter Einbeziehung realistischer Neugeschäftsannahmen, so ist es möglich, ein erstes Gefühl für die zukünftige Entwicklung der eigenen NSFR zu erhalten.

PRAXISTIPPS

  • Datengrundlage des Meldewesens für das Risikocontrolling/-reporting nutzen, um Inkonsistenzen zu vermeiden.
  • Zusammenarbeit der Bereiche Meldewesen und Risikocontrolling, um aufsichtsrechtliche Vorgaben zu erfüllen.


Beitragsnummer: 982

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