Michael Ziegler, Abteilungsleiter Projektfinanzierungen, Sparkasse Pforzheim Calw
I. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die Baubranche der noch jungen Bundesrepublik erlebte bereits ab dem Jahr 1973 einen ersten großen Einbruch, der durch den Ölpreisschock und die daraus resultierende weltwirtschaftliche Rezession mitbegründet war. Aufgrund der daraus resultierenden Schieflage der Bauunternehmen und Bauträger standen viele Anleger und angehende Eigenheim- und Eigentumswohnungsbesitzer vor unfertigen Bauvorhaben mit insolventen (im Konkursverfahren befindlichen) Vertragspartnern. Dies führte, so der Berichterstatter des Ausschusses für Wirtschaft, dazu, „dass im Zusammenhang mit Grundstücks- und Wohnungsvermittlungen oftmals Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, durch die insbesondere sozial schwache Bevölkerungsschichten geschädigt“ worden seien.
Mit ein Grund war die zu diesem Zeitpunkt frei vereinbarte Höhe der Abschlagszahlungen zwischen Bauträgern und Erwerbern. Die fehlende Regulierung führte dazu, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Erstellung des Bauvorhabens überwiegende Teile der Gesamtkaufpreissumme zur Zahlung fällig waren. Die Folge für die Erwerber – in der oben beschriebenen Insolvenz der Bauträger – war ein erheblicher Kapitalverlust; in der Konsequenz häufig verbunden mit dem Fehlen der finanziellen Möglichkeiten, um die Fertigstellung des steckengebliebenen Bauvorhabens aus eigenen Mitteln zu ermöglichen.
Als Lehre aus den beschriebenen volkswirtschaftlichen Schäden verabschiedete der Gesetzgeber die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Die grundsätzlich als Schutz der Erwerber konzipierte MaBV musste jedoch gleich drei z. T. gegenläufige, Interessen vereinen, um einen reibungslosen Ablauf der Immobilienprojekte zu gewährleisten: [...]
Beitragsnummer: 9157