Dienstag, 9. Oktober 2018

Automatisierte Überprüfung der EWB-Fälle

Überprüfung sämtlicher EWB-Fälle auf Knopfdruck mit Hilfe des elektronischen Datenzugriffs der Finanzverwaltung und dem Einsatz der Prüfersoftware „IDEA“

Dipl. Finanzwirt (FH) Thomas Brockmann, Bankenprüfung, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bonn

Urteil des FG Sachsen vom 17.03.2010

Mit Urt. v. 17.03.2010 (Az. 4 K 577/06) hat sich das Sächsische Finanzgericht mit der steuerlichen Bewertung von Sicherheiten in Zusammenhang mit Einzelwertberichtigungen (EWB) auf Kundenforderungen beschäftigt. Aufgrund der Veröffentlichung des Finanzgerichtsurteils in Beck-Online, Haufe, Juris und SIS gewinnt das Urteil bei steuerlichen Prüfungen der Kreditinstitute im gesamten Bundesgebiet an Relevanz. Im konkreten Fall ging es um die steuerliche Bewertung von Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen und verpfändeten Guthabenkonten. Das rechtskräftige Finanzgerichtsurteil vom 17.03.2010 bestätigt die bisherige Argumentation der Finanzverwaltung zur steuerlichen Bewertung von Sicherheiten im Bankenbereich. Das Finanzgericht verwirft die Beleihungsgrundsätze für die Steuerbilanz.

Extreme Risiken in Form von Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen durch den elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung

Durch den elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung gewinnt das Thema EWB bei Steuerprüfungen an Bedeutung und führt auf Ebene der Kreditinstitute ggf. zu erheblichen Steuerrisiken [Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) i. H. v. sechs Prozent]. Bei der herkömmlichen EWB-Überprüfung anhand von Papierunterlagen (Kreditakten) war in der Vergangenheit im Regelfall aus Zeitgründen im Rahmen der Steuerprüfung nur eine stichprobenhafte Überprüfung einzelner EWB-Engagements möglich. Der elektronische Datenzugriff der Finanzverwaltung versetzt den Steuerprüfer nunmehr erstmals in die Lage, per Knopfdruck (vollautomatisiert) sämtliche EWB-Engagements unter steuerlichen Gesichtspunkten zu überprüfen.

Überprüfung der einzelnen EWB-Engagements auf das Vorhandensein von Zahlungsstörungen

Es ist mit Hilfe des Datenzugriffs möglich, in kürzester Zeit Engagements zu identifizieren, bei denen eine EWB-Bildung vorgenommen wurde, obwohl keine Zahlungsstörungen vorliegen.

Überprüfung jedes einzelnen Sicherheitenansatzes

Bei Kreditinstituten werden vielfach sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich Sicherheiten ausschließlich unter Beleihungswertgesichtspunkten bewertet. D. h. sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz werden Sicherheiten mit dem Beleihungswert bzw. mit der Beleihungsgrenze angesetzt, obwohl diese Werte nach der Rechtsprechung des Sächsisches Finanzgerichtes (vgl. FG Urt. v. 17.03.2010 – Az. 4 K 577/06) in der Steuerbilanz nicht zu verwenden sind.

SEMINARTIPPS

Automatisierte EWB-Sicherheiten-Prüfungen, 03.12.2018, Frankfurt/M.

Forbearance-Maßnahmen in der Kreditpraxis, 19.02.2019, Frankfurt/M.

EWB-Fachtagung 2019, 27.–28.03.2019, Frankfurt/Offenbach.

Kreditprozesse: Schlanker • Kostengünstiger • Automatisiert, 06.06.2019, Frankfurt/M.

Durch den elektronischen Datenzugriff ist die Steuerprüfung der Finanzverwaltung in der Lage, durch den Einsatz der Prüfersoftware IDEA und entsprechende Makros per Knopfdruck bei jedem einzelnen Engagement Differenzen zwischen steuerlich maßgebenden Werten (Teilwerten/Verkehrswerten) und den bisher beim Kreditinstitut angesetzten Sicherheitenwerten (Beleihungswerten/Beleihungsgrenzen) zu bilden.

Unter Berücksichtigung der ebenfalls elektronisch zur Verfügung stehenden Werte zu:

  • Grundbucheintragungen zu Grundschulden
  • Zweckerklärungen
wird die Steuerprüfung in die Lage versetzt, eine komplette Neuberechnung der Risikovorsorge des Kreditinstitutes unter steuerlichen Gesichtspunkten durchzuführen.

Die Überprüfung und Neuberechnung der EWB durch den Steuerprüfer führt in der Praxis in der Regel zu einer erheblichen Reduzierung der Risikovorsorge in der Steuerbilanz und zu erheblichen Steuernachzahlungen (inkl. Nachzahlungszinsen i. H. v. sechs Prozent).

PRAXISTIPPS

  • Zur Vermeidung von extremen Steuerrisiken [Steuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen nach § 233a AO] sollten bei der steuerlichen EWB-Bildung:

    • das Vorhandensein von Zahlungsstörungen geprüft und
    • die Ansätze von Sicherheiten in der Steuerbilanz im Hinblick auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichtes vom 17.03.2010 überprüft werden.
  • Bei EWB-Fällen sollten neben den nach Beleihungsgrundsätzen berechneten Sicherheitenwerten steuerliche Sicherheitenwerte berechnet und dokumentiert werden.
  • Um steuerliche Systemfehler zu vermeiden, sollten für Zwecke der Steuerbilanz Kriterien für steuerliche Sicherheitenwerte in die Organisationsrichtlinien der Bank aufgenommen werden.


Beitragsnummer: 914

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Dead companies walking – Identifikation von „Zombieunternehmen“

Auch eher unauffällige Unternehmen können ein großes Risiko für Kreditinstitute darstellen. Vor allem, wenn diese Unternehmen vom Substanzverzehr „leben".

07.02.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.