Mittwoch, 24. Oktober 2018

Alles nur für AnaCredit?

Vor der Meldung ist nach der Meldung.

Caroline Klausch, Referentin im Kreditmanagement, Berliner Volksbank eG

Mitten drin, statt nur dabei. Die regulatorischen Anforderungen an Banken werden immer komplexer und sind kaum zu überblicken. Sie erhöhen stetig den Druck auf die Finanzinstitute und erschweren maßgeblich den Bankalltag. Seit September 2018 erlebt ein Großteil der in Deutschland ansässigen Kreditinstitute mit AnaCredit eine neue Stufe aufsichtsrechtlicher Meldeanforderungen. Gemäß Art. 2, Abs. 1 mussten Kreditdaten zum Meldestichtag 30.09.2018 erstmalig an die EZB übermittelt werden.

Umsetzungshinweise

Die Kreditinstitute sind maßgeblich von den internen oder externen IT-Dienstleistern abhängig. Gut funktionierende und durchdachte Prozesse, ein hoher Automatisierungsgrad sowie Transparenz in Datenflüssen und Berechnungsgrundlagen sind noch stark optimierungsbedürftig. Diese bestehenden Abhängigkeiten bilden aktuell nicht überwindbare Barrieren für die Kreditinstitute und führen entsprechend zu Unsicherheiten der Berichtspflichtigen.

Herausforderungen annehmen

AnaCredit – nur Statistik!? Auch wenn der Fokus von AnaCredit nicht auf der Erfassung von aufsichtsrechtlichem Risiko liegt, sind in den Meldetabellen u. a. diverse Angaben zum Adressausfallrisiko enthalten. Das Seminar thematisiert Hinweise zu zahlreichen prozessualen (Daten-)Fallstricken in den Bereichen Meldewesen, Kompetenzregelungen, Kreditüberwachung, Risikostreuung, Vertriebssteuerung und Datenqualitätskontrollen. AnaCredit führt eine schrittweise Änderung der Datenmenge ein, über die die Banken regelmäßig berichten müssen – in manchen Fällen sogar täglich.

SEMINARTIPPS

Kreditmeldewesen Aktuell: AnaCredit – Groß-/Mio.-Kredite, 21.11.2018, Köln.

§ 44er Sonderprüfungen im Meldewesen, 03.12.2018, Frankfurt/M.

Kreditnehmereinheiten/GvK in Analyse, Meldewesen & Prüfung, 06.05.2019, Würzburg.

FCH Fit & Proper VORSTAND: Kreditmeldewesen im Fokus der Aufsicht, 14.05.2019, Berlin.

Meldewesen Kompakt: Neuerungen für Praxis & Prüfung, 03.06.2019, Düsseldorf.

Vergewissern Sie sich: In dem Rundschreiben 63/2018 fordert die Deutsche Bundesbank von jedem Berichtspflichtigen die Einreichung eines Vollabzugs von Vertragspartner- und Kreditstammdaten. Ein Vollabzug mit allen zum Meldestichtag 30.09.2018 zu meldenden Vertragspartner- und Kreditstammdaten ist zu erstellen. Der Vollabzug zum 30.09.2018 muss bis zum Ablauf der Übergangsfrist, die für die Umstellung auf das neue Meldeschema1 (Version 2.0) gewährt wird, eingereicht werden. In jedem Fall ist dieser Vollabzug vor der Meldung für den Meldestichtag 31.10.2018 an die Bundesbank zu übermitteln.

PRAXISTIPPS

  • Intensivierung der notwendigen Nacharbeiten zur Erfüllung der Meldeanforderungen
  • Erkennen Sie mögliche pragmatische/prozesserleichternde Tipps zur Qualitätsverbesserung. Bedenken Sie die Prozessumstellungen für die korrekte Befüllung der Datenfelder mit den gewünschten Detailinformationen.
  • Prozesserstellung Überwachung und Meldung von AnaCredit inkl. IKS für AnaCredit.
  • Finden Sie klare Lösungen wie Sie die Fehler oder Hinweise der Rückmeldedateien der Deutschen Bundesbank in Ihren Häusern kurzfristig bearbeiten.


Beitragsnummer: 911

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