Freitag, 24. August 2018

Angemessenheitsnachweis für Kreditportfoliomodelle

Marc Leise, Prozess- und Produktberatung Adressrisiko, parcIT GmbH

Zusätzlich zur Validierung der Kreditportfoliomodelle besteht für die Primärinstitute gemäß MaRisk AT 4.1 Tz. 8 und 9 die Notwendigkeit, eine institutsindividuelle Angemessenheitsprüfung der Modelle für die Risikomessung durchzuführen. Dies liegt darin begründet, dass im Rahmen der zentralen Validierung portfoliounabhängig die dauerhafte Eignung des Modells für Zwecke der Risikomessung und Steuerung sichergestellt wird. Die Prüfung, ob dies aber auch auf das individuelle Portfolio zutrifft, hat anhand portfoliospezifischer Aspekte im Rahmen der Angemessenheitsprüfung durch das jeweilige Institut zu erfolgen.


 BUCHTIPP

Riediger (Hrsg.): Praktikerhandbuch Risikoreporting, 2018.


Der Leitfaden zur Angemessenheitsprüfung für das jeweilige Kreditportfoliomodell wurde den genossenschaftlichen Instituten bereits zur Verfügung gestellt. Diese Leistung soll ab nächstem Jahr – auch für Drittbanken – erweitert werden. Geplant sind die Rollout-Termine der Angemessenheitsnachweise für das KPM-KG und das KPM-EG im ersten Halbjahr 2019.

Die Angemessenheitsnachweise werden ähnlich zu den Berichten für die VR-Ratingverfahren ausfallen. Das Produkt enthält jeweils die folgenden Komponenten:

  1. Leitfaden zum Angemessenheitsnachweis: Basierend auf den zurzeit bestehenden Leitfäden zur Angemessenheitsprüfung der Modelle dienen diese als zentrale Anleitung zur Durchführung des gesamten Prozesses der Angemessenheitsprüfung. Es werden alle Prüfgegenstände und Analysen detailliert erklärt und Beispiele für die Würdigung der einzelnen Analysen aufgezeigt.
  2. Berichtsvorlage mit quantitativen Analysen, die auf dem Portfoliobestand aus Datenausleitungen für das KPM-KG bzw. KPM-EG beruhen: Die Problemstellung der Analysen wird fachlich kurz beschrieben und die Ergebnisse grafisch aufbereitet (für Genossenschaftsbanken auch mit anonymisiertem Poolvergleich). Der Anwender muss nur noch die Kommentierung der Ergebnisse vornehmen.
  3. Template Vorstandsvorlage: Vorlage für das Reporting an den Vorstand, in dem die Ergebnisse aller Analysen zusammengeführt und stark aggregiert dargestellt werden
  4. Template Ergänzende Analysen: Template zur Aufbereitung aller Prüfgegenstände, die nicht in der Berichtsvorlage aufbereitet sind: Diese Prüfgegenstände sind vom Institut selbst durchzuführen und ggf. in dem Template zu dokumentieren.
 SEMINARTIPPS

Prozessprüfungen im Risikomanagement, 15.10.2018, Frankfurt/M.

Neuer aufsichtlicher Leitfaden zur Risikotragfähigkeit, 18.10.2018, Köln.

Risikofelder Kreditvermittlung, 12.11.2018, Frankfurt/M.

Zinsrisiko-Steuerung 2019, 13.11.2018, Frankfurt/M.

Prüfung und Beurteilung der Risikotragfähigkeits-Prozesse (RTF), 26.11.2018, Frankfurt/M.


Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft den Aufbau einer Analyseauswertung in der Berichtsvorlage:


Über weitere Details werden die Anwender genossenschaftlicher Institute im Vorfeld der Rollout-Termine durch Fachinformationen in den Infoportalen des Rechenzentrums informiert. Drittbanken können sich bei Interesse mit dem Vertrieb der parcIT GmbH in Verbindung setzen



Beitragsnummer: 856

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