Dienstag, 11. September 2018

Verwirkung des Widerrufsrechts bei PKW-Finanzierungen

Dr. Tilman Schultheiß, Rechtsanwalt, Thümmel, Schütze & Partner

Nach dem VIII. Zivilsenat des OLG Dresden hat sich nun der V. Zivilsenat des OLG Dresden in einer Hinweisverfügung aus dem Juli 2018 zu der Verwirkung von Widerrufsrechten insbesondere bei PKW-Finanzierungen positioniert. Beide Senate des OLG Dresden haben im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung (zuletzt BGH, Hinweisbeschluss vom 23.01.2018, Az.: XI ZR 298/17; BGH, Beschluss vom 12.09.2017, Az. XI ZR 365/16 Rz. 8; davor BGH, Urt. v. 10.10.2017, Az. XI ZR 393/16; BGH, Urt. v. 12.07.2016, Az. XI ZR 501/15; BGH, Urt. v. 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15) hervorgehoben, dass ein besonderes Vertrauen im Rahmen des Umstandsmoments bejaht werden kann, wenn das Darlehensverhältnis zur Zeit des Widerrufs bereits einige Zeit beendet war. Der VIII. Zivilsenat des OLG Dresden hatte diese Grundsätze bereits im Mai 2018 auf Immobiliardarlehensverträge angewendet und gelangte zu einer Verwirkung des Widerrufsrechts. In dem der Hinweisverfügung des V. Senats des OLG Dresden aus dem Juli 2018 zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Darlehensnehmer die im Jahr 2009 abgeschlossene PKW-Finanzierung mit einer fünfjährigen Laufzeit bereits im Jahr 2011 vollständig und vorbehaltlos zurückgeführt. Im Jahr 2015 und mithin etwa sechs Jahre nach Vertragsschluss erklärte der Darlehensnehmer dann den Widerruf. Der V. Senat des OLG Dresden bejahte im Einklang mit der BGH-Rechtsprechung sowohl das Zeitmoment als auch das Umstandsmoment; letzteres begründet der V. Senat maßgeblich mit dem besonderen Vertrauen infolge der vorzeitigen und vorbehaltlosen Rückführung des Darlehens auf Initiative des Darlehensnehmers.

SEMINARTIPP

VerbraucherKreditRecht 2019, 01.04.2019, Würzburg


PRAXISTIPP

Nicht erst seit der klarstellenden Hinweisverfügung des BGH vom 23.01.2018 können diese Grundsätze für die Verwirkung des Widerrufsrechts bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen mittlerweile als gefestigte Rechtsprechung gelten. Die vom OLG Dresden vorgenommene Übertragung dieser Rechtsprechung auf PKW-Finanzierungen von Verbrauchern ist konsequent. Die Grundsätze müssen darüber hinaus für sämtliche Verbraucherdarlehensverträge gelten, die ein Widerrufsrecht des Darlehensnehmers begründen. Denn BGH-Rechtsprechung zur Verwirkung des Widerrufsrechts hat ihren Grund nicht in spezifischen Wertungen des Immobiliar-Verbraucherdarlehens – der Ansatz gilt vielmehr universell für sämtliche Widerrufsrechte von Verbrauchern. Damit wird sich die BGH-Rechtsprechung voraussichtlich auch künftig bei dem Widerruf von PKW-Finanzierungen im Zuge des „Abgasskandals“ noch vielfach auswirken.



Beitragsnummer: 841

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Kein Widerruf nach vollständiger Erfüllung eines Kreditvertrags

Ein Verbraucher kann sich nach vollständiger Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag nicht mehr auf sein Widerrufsrecht berufen.

17.04.2024

Beitragsicon
OLG Celle zur Frage der Nichtabnahmeentschädigung der Bank

Das OLG Celle entschied, dass die Nennung von bestehenden Grundschulde der praktischen Durchführung der Besicherung diene und keine Abänderungserklärung sei.

21.03.2024

Beitragsicon
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz & Umsetzung von Sanierungskonzepten

Gläubigerbenachteiligungsvorsatz & Umsetzung von Sanierungskonzepten

10.10.2023

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.