Freitag, 6. Juli 2018

Beginn des Laufs der Verjährung

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt, Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

Zunächst ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass es der anerkannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht, dass der Anspruch im Kapitalanlagerecht bereits mit dem Erwerb der Kapitalanlage zu laufen beginnt und nicht erst dann, wenn es zu einer konkreten Verschlechterung der Vermögensanlage kommt (vgl. hierzu nur BGH, Urt. v. 26.02.2013, Az. XI ZR 498/11, WM 2013 S. 609 sowie v. 24.03.2011, Az. III ZR 81/10).

SEMINARTIPP

18. Heidelberger Bankrechts-Tage, 22.–23.10.2018, Heidelberg.


Dies zugrunde legend, gelangt das Oberlandesgericht Frankfurt unter Berücksichtigung der bei der Bestimmung des Beginns der Verjährungsfrist vorzunehmenden wertenden Betrachtung in seiner Entscheidung vom 18.08.2017, Az. 19 U 35/17, zum Ergebnis, dass es für das Entstehen des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung auf den Erwerb (Zugang der Beitrittserklärung) der Kapitalanlage ankommt und nicht auf die Annahme der Beitrittserklärung durch die Fondsgesellschaft.



Beitragsnummer: 743

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Handbuch des Kapitalanlagerechts

Handbuch des Kapitalanlagerechts

20.12.2023

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.