Donnerstag, 28. Juni 2018

Vorteile kurzer Video-Schulungen – Beispiel DSGVO

Christian Maull, Spezialist Compliance, FCH Compliance GmbH

MiFID II, Unfallverhütungsvorschriften, Datenschutz, Verhalten im Brandfall, die neuesten Produkte in einer Vertriebsschulung u. v. m. Die Zahl der (Pflicht-)Schulungen für Mitarbeiter nimmt stetig zu. Häufig kommt es dabei allein schon bei der Planung der Veranstaltungen zu Problemen. Bis ein Termin, an dem alle Beteiligten verfügbar sind und ein passender, ggf. sogar externer Referent gefunden wurde vergehen teils Wochen. Dies ist nicht nur anstrengend für Schulungsteilnehmer und Personalbetreuer, sondern auch für Referenten oder interne Beauftragte, die angehalten sind Schulungen durchzuführen.

BUCHTIPPS

Daumann/Leicht (Hrsg.), Arbeitsbuch Regulatorische Compliance,

2. Aufl. 2018.

Lindner, Erfolgsfaktor Humankapital bei der Fusion von Banken, 2018.

Kuhn/Thaler (Hrsg.), BankPersonaler-Handbuch, 2016.

Warum Präsenzveranstaltungen?

Die Verbreitung von Informationen an einen Adressatenkreis in einer Präsenzveranstaltung, an der alle Beteiligten anwesend sind hat Tradition. Präsenzschulungen sind sinnvoll, ermöglichen direkte Rückfragen und bieten Chancen, Netzwerke zu pflegen. Für kurze Veranstaltungen, deren Inhalte nicht in Form einer Mail oder einem Memo verbreitet werden können, ist der Aufwand teilweise jedoch nicht angemessen. Häufig wird übersehen, dass es Alternativen zu klassischen Präsenzschulungen oder schriftlichen Informationsmitteln gibt.

Referenten oder Beauftragte bereiten einschlägige Schulungsinhalte in Präsentationsform vor und referieren vor einem festgelegten Teilnehmerkreis. Dabei wird übersehen, dass mit einer gewissen technischen Ausstattung, bei gleichbleibendem Aufwand für den Referenten flexible Schulungen für skalierbare Teilnehmerkreise durchführbar sind.

SEMINARTIPP


DSGVO – Handlungsfelder und Umsetzung im Personalbereich, 12.11.2018, Frankfurt/M.


Sensibilisierungsmaßnahmen durch Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte, Geldwäschebeauftragte oder auch WpHG-Compliance-Beauftragte sind verpflichtet Mitarbeiter eines Unternehmens hinsichtlich der jeweiligen rechtlichen Belange zu sensibilisieren. Gerne werden hier gruppen-, abteilungs- oder sogar unternehmensweite Meetings einberufen, um die Botschaft zu überbringen. In regelmäßigen Abständen kann dies sogar sinnvoll sein. Der gleiche Effekt, nämlich die fachliche Information der Adressaten, kann jedoch auch über eine Videoschulung erfolgen. Mit geringem technischem Aufwand können Mitarbeiter flexibel die Weiterbildung vornehmen, die Dokumentation der Maßnahme kann, wenn gewünscht, technisch hinterlegt werden und die organisatorischen Grenzen beschränken sich auf ein Mindestmaß. Technisch können analog zu Präsenzveranstaltungen Möglichkeiten implementiert werden, die den Teilnehmern die Chancen für Fragen an den/die Referenten ermöglichen.

PRAXISTIPPS

  • Definieren Sie genau das Thema und den erforderlichen Teilnehmerkreis
  • Prüfen Sie, ob eine Präsenzveranstaltung unter den vorgegeben thematischen und organisatorischen Rahmenbedingungen zwingend notwendig ist
  • Investieren Sie in eine hard- und softwaretechnische Grundausstattung bzw. suchen Sie einen Partner, der Sie dabei unterstützen kann
  • Fragen Sie schon bei der Entscheidung über die Zusammenarbeit mit einem externen Partner, z.B. bei den Themen Arbeitssicherheit, IT-Sicherheit oder Datenschutz, ob er über diese technischen Möglichkeiten verfügt bzw. ob diese bereits im Angebot berücksichtigt worden sind.


Beitragsnummer: 723

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
OLG Celle zur Frage der Nichtabnahmeentschädigung der Bank

Das OLG Celle entschied, dass die Nennung von bestehenden Grundschulde der praktischen Durchführung der Besicherung diene und keine Abänderungserklärung sei.

21.03.2024

Beitragsicon
Vergütungsregelungen durch die Hintertür? Der neue BT 8 MaComp

Die Überführung der Leitlinien in den BT 8 der MaComp hat verschiedene wesentliche Änderungen für diesen nach sich gezogen.

09.04.2024

Beitragsicon
10 Jahre MaRisk Compliance – Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft!

Von der reinen Koordination für neue Rechtsnormen hin zu ersten eigenverantwortlichen Themenfeldern. Finanzsanktionen in der MaRisk-Compliance-Verantwortung!

14.02.2024

Beitragsicon
Die Attraktivität der Bank als Arbeitgeber – wir müssen etwas ändern!

Sinnstiftung, Diversity und Mitarbeiterbindung als Schlüssel zur erfolgreichen Steigerung der Attraktivität des Kreditinstituts in Zeiten von Fachkräftemangel.

07.11.2023

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.