Dr. Jaime Uribe, Geschäftsführer, FCH Personal GmbH
Seitdem die EZB im Mai 2017 einen ,,Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit‘‘ veröffentlicht hat, ist die Sorge vor Interventionen der Aufseher bei den von der EZB direkt kontrollierten Instituten gestiegen. Dieser Leitfaden legt u. a. fest: „Interviews sind durchzuführen, wenn bei eigenständigen Banken und Konzernobergesellschaften die Positionen des CEO (oder einer entsprechenden Position) und des Vorsitzenden des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates neu zu besetzen sind, da diese die meisten Risiken bergen“. Eine Umfrage der Börsen-Zeitung bestätigt in diesem Sinne, dass Fortbildungen keine Folge der Eignungsprüfung durch die EZB seien.
SEMINARTIPP
Fit & Proper in deutschen Banken – Eignungsprüfung für Schlüsselposition, 04.12.2018, Frankfurt/M.
Führungskräfte-Seminar: Der Samurai Manager®
Die Konsequenzen sollen nicht unterschätzt werden. Kommt die EZB zu dem Schluss, dass es einem Aufsichts- oder Verwaltungsrat an Wissen fehlt, schlägt sie, wie laut Börsen-Zeitung zu erfahren ist, entsprechende Schulungen vor. Es sei auch schon vorgekommen, dass sie Leuten nahegelegt habe, das Kontrollgremium zu verlassen, heißt es.
Im Februar 2018 ist in diesem Zusammenhang bekannt geworden, dass die EZB-Aufseher bereits einigen deutschen Instituten dringende Hinweise gegeben haben bzgl. Verkleinerung des Verwaltungsrates und Erhöhung der Finanzexpertise im Kontrollgremium.
Das Thema ist auf europäischer Ebene nicht mehr wegzudenken und so sind auch die Bankenaufsichtsbehörden anderer europäischen Länder ebenso gehalten, diese Entwicklung umzusetzen. In diesem Rahmen hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Österreich gerade in Juni 2018 einen Konsultationsentwurf zur Neufassung des „FMA-Rundschreibens zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (Fit & Proper – Rundschreiben)“ veröffentlicht, der es in sich hat.
BUCHTIPP
Dr. Reinhard Lindner, Erfolgsfaktor Humankapital bei der Fusion von Banken, 2018.
In diesem Sinne auch der Hinweis von Herrn Prof. Dr. Stefan Zeranski (Brunswick European Law School (BELS), Fakultät Recht, Ostfalia Hochschule): Ab dem 30.06.2018 ist die neue EBA/ESMA-Fit & Proper-Leitlinie von allen Banken sowie KVGs und von den Aufsichtsbehörden zu prüfen. Die neuen Fit & Proper-Regelungen wurden bereits von der BaFin im Anzeigewesen aufgegriffen und gehen inhaltlich weit über die bisherigen KWG- und MaRisk-Anforderungen hinaus. Es ist daher erforderlich, dass jährlich eine Selbsteinschätzung erfolgt sowie eine laufende Überprüfung des Know-hows unter Nutzung externer Expertise, um u. a. sicherzustellen, dass stets aktuelles regulatorisches Know-how in der jeweiligen Finanzinstitution vorhanden ist. Im Einzelnen werden insb. folgende Gebiete geprüft, die von allen Mitgliedern des Leitungsorgans und der Schlüsselfunktionen zu beherrschen sind, wobei Proportionalität nicht bedeutet, dass Wissensgebiete vollständig ausgeklammert werden können; zudem muss sichergestellt werden, dass die Fit & Proper-Anforderungen institutsspezifisch angemessen umgesetzt sind
Beitragsnummer: 722