Donnerstag, 9. Juli 2020

Rolle der Internen Revision in AT 8.2-Prozessen

Besondere Anforderungen an die Prüfung der wesentlichen Veränderungen.

Willy Patrice, Tchabet Tchato, Consultant, FCH Consult GmbH.

 

I. Einleitung

 

Eine der am meisten erwarteten Neuerungen dieses Jahres ist die Veröffentlichung der MaRisk-Novelle durch die BaFin, die wohl aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Krise für das nächste Jahr plausibler erscheint. Aber zuerst schauen wir uns einen der Abschnitt der aktuellen MaRisk an, der öfter Gegenstand von Diskussionen ist, nämlich AT 8.2 und hier insbesondere die Rolle der Internen Revision in AT 8.2-Prozessen.

Der AT 8.2 MaRisk fordert: „Vor wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in den IT-Systemen hat das Institut die Auswirkungen der geplanten Veränderungen auf die Kontrollverfahren und die Kontrollintensität zu analysieren. In diese Analysen sind die später in die Arbeitsabläufe eingebundenen Organisationseinheiten einzuschalten. Im Rahmen ihrer Aufgaben sind auch die Risikocontrolling-Funktion, die Compliance-Funktion und die Interne Revision zu beteiligen.“ Diese Textziffer ist Gegenstand mehrerer Diskussionen, die sich nicht auf die Komplexität selbiger beziehen, sich aber sehr oft mit dem Begriff „wesentliche Veränderungen“ befassen. Ferner sieht der AT 7.2 Tz. 3 MaRisk folgendes vor: „Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Veränderungen ist nicht auf den Umfang der Veränderungen, sondern auf die Auswirkungen, die eine Veränderung auf die Funktionsfähigkeit des betroffenen IT-Systems haben kann, abzustellen.“ 

 

Analog könnte ein ähnlicher Ansatz in Bezug auf Änderungen im Zusammenhang mit einem Prozess gewählt werden. Mit anderen Worten, die Beurteilung der Wesentlichkeit von Veränderungen in einem Prozess ist durch die potenziellen Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Funktionsfähigkeit des Prozesses zu behandeln. [...]
Beitragsnummer: 6809

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